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Ausschreibung des Wahlprüfungsausschuss gem. § 4a WahlO

Die Verfasste Studierendenschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (KdöR) sucht 3 interessierte und motivierte Menschen für die Besetzung des Wahlprüfungsausschuss gem. § 4a WahlO (3 gleichberechtigte Mitglieder). Bewerbungsfrist ist der 19.11.2020, 12 Uhr.

 

Gemäß Wahlordnung obliegt dem Wahlprüfungsausschuss die Entscheidung über Wahlanfechtungen, § 37 WahlO. Sollte die Wahl angefochten werden, ermittelt der Wahlprüfungsausschuss den Sachverhalt und trifft eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl. Der Wahlprüfungsausschuss erhält hierfür alle notwendigen Informationen von der WSSK sowie allen weiteren an der Wahl Beteiligten.

 

Der Arbeitsaufwand ist abhängig davon, ob die Wahl angefochten wird und, wenn ja, wie substantiiert die Anfechtung vorgetragen wird. Sollte die Wahl nicht angefochten werden, fällt praktisch keine Arbeit an.

 

Die von der Studierendenvertretung als Mitglieder des Wahlausschusses gewählten Personen müssen immatrikulierte Studierende der Universität Freiburg sein.

 

Bitte beachtet, dass gemäß § 4 (a) Abs. 1 WahlO Wahlbewerber*innen sowie Vertreter*innen eines Wahlvorschlags und ihre Stellvertretungen nicht Mitglieder des Wahlausschusses sein können.

 

Das Bewerbungsformular findet sich auf der StuRa-Homepage unter: https://www.stura.uni-freiburg.de/mitmachen/ausschreibungen/formular/view

 

Bewerbungen bitte an bewerbung@stura.uni-freiburg.de senden. Außerdem solltet ihr euch in der AStA-Sitzung am 20.11.2020 um 14 Uhr vorstellen. Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne mit dem Vorstand unter vorstand@stura.org in Verbindung setzen.

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