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03.07.2014 Genitalverstümmelungen an Kleinkindern

Noch immer operiert die Freiburger Uni-Klinik intersexuelle Minderjährige ohne medizinische Notwendigkeit.

Diese PM als PDF

Intersexualität ist ein Sammelbegriff für verschiedene medizinisch definierte Syndrome. Intersexuelle Menschen können körperlich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden, ihre Genitalien, Hormone, Chromosomensätze etc. sind ‚uneindeutig‘.

Am 23.Februar 2012 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat seine Stellungnahme zum Thema Intersexualität, in der er konstatierte, dass „intersexuelle Menschen als Teil gesellschaftlicher Vielfalt Respekt und Unterstützung der Gesellschaft erfahren müssen. Zudem müssen sie vor medizinischen Fehlentwicklungen und Diskriminierung in der Gesellschaft geschützt werden.“1 Damit einherging, dass Intersexualität vom deutschen Ethikrat nicht mehr per se als Krankheit aufgefasst wurde.2

Am 1. November 2013 trat eine Änderung des Personenstandsgesetzes in Kraft, nachdem jetzt Kinder, die bei der Geburt weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können, ohne Geschlechtsangabe in das Geburtenregister eingetragen werden.3 Diese Entwicklungen klingen, als sei das Thema Intersexualität im öffentlichen Denken angekommen. Kritik wurde aber – gerade von Seiten der Intersex-Bewegung – laut, da beide Entwicklungen intersexuelle Minderjährige nicht vor medizinisch nicht notwendigen, als kosmetisch betitelten Operationen schütze. Diese Operationen werden von Betroffenen als Folter und Trauma erlebt.4

Bei der Mehrheit der Mediziner*innen herrscht bis heute die Vorstellung, dass Menschen zwei, und nur zwei Geschlechter haben, und dass Menschen, die mit ‚uneindeutigem‘ Geschlecht zu Welt kommen und medizinisch einem der beiden anderen Geschlechter zugewiesen werden müssen. Dies wird teilweise als Vollendung der natürlich vorgegebenen Zweigeschlechtlichkeit interpretiert, oder mit der Argumentation, das Kind vor späterer Diskriminierung und Ausgrenzung zu schützen, durchgeführt. Dass unter Mediziner*innen beispielsweise eine geschlechterneutrale Erziehung eines intersexuellen Kindes unmöglich scheint, zeigt ein Fall einer internationalen Konferenz, auf der Mediziner*innen forderten, einer Mutter, die ebenjenes versuchte, das Sorgerecht entziehen zu lassen. Ziel der Mutter und auch anderer Eltern war es gewesen, den Kindern selbst die Möglichkeit zu geben, sich in Bezug auf die Geschlechtsidentität und Geschlechterrolle zu entwickeln.5

Medizinische Maßnahmen in Bezug auf Intersexualität beinhalten aber auch, dass eine lebenslange medikamentöse Behandlung erforderlich ist, wenn beispielsweise Eierstöcke entnommen werden, da das Kind dem männlichen Geschlecht zugeordnet ist und es bestimmte Hormone nicht mehr alleine produzieren kann. Oder, beim Anlegen einer sogenannten Neo-Vagina muss diese immer wieder bougiert, d.h. gedehnt werden. Dies geschieht bereits an Kleinkindern, denen dann dildoähnliche Gegenstände in die Vagina eingeführt werden. Intersexuelle Menschen kritisieren daher die medizinische Zuweisungs- und Behandlungspraxis als Folter, Verletzung der leiblichen Integrität und des Selbstbestimmungsrechts.

Auch an der Universitätsklinik in Freiburg werden geschlechtszuweisende Maßnahmen an intersexuellen Kindern durchgeführt. Nicht nur das, die Uniklinik weißt auf diese Praxis auf ihrer website auch fröhlich hin:

Das Leistungsspektrum der Kinderurologie umfasse auch die ‚Korrektur aller Genitalanomalien‘ wie ‚Zwitterbildung‘. Nicht genug, dass dies unter einer regenbogen-farbenen Überschrift steht, welche eigentlich für Vielfalt und Toleranz für die verschiedensten Ausprägungen und Auslebungen von Sexualität und Geschlecht steht, unter der Aufzählung der Leistungen befinden sich auch Fotos von zwei Kindern beim Urinieren. Das als weiblich gelesene Kind sitzt beim Urinieren, das männliche Kind uriniert im Stehen. Hieran zeigt sich, was als ‚wirkliche Männlichkeit‘ und ‚richtige Weiblichkeit‘ gesehen wird:

Richtige Männer* sind nur dann Männer, wenn sie im Stehen urinieren können. Dies ist auch der Grund, warum in Freiburg sogenannte Hypospadie therapiert wird. Hypospadie wird teilweise auch als Intersex-Syndrom behandelt. Dabei befindet sich die Mündung der Harnröhre nicht an der Spitze des Penis, sondern an der Unterseite. Dies hat keine weiteren gesundheitlichen Implikationen, außer, dass betroffene Menschen nicht im Stehen urinieren können. Wie aber auf den Bildern gezeigt wird, zeichnen sich ‚richtige‘ Jungen dadurch aus, dass sie im Stehen urinieren können. An dieser Stelle wird nicht nur die natürliche Vielfalt von Geschlecht pathologisiert, sondern auch heteronormative Geschlechterrollen festzementiert.

Das Regenbogen-Referat für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt des AStA der Universität Freiburg fordert daher: Eine Ende der medizinisch nicht –notwendigen, rein kosmetischen Operationen an minderjährigen Intersexuellen, das Abwarten für geschlechtszuweisende Eingriffe, bis die betreffenden Menschen für sich selbst entscheiden können, ob und welche Art von Eingriffen sie wünschen und die Aufarbeitung der geschlechtszuweisenden Praxis der Vergangenheit.

Auszug aus einem Flyer der Kinderurologie der Uni-Klinik Freiburg. Online abrufbar über: http://www.uniklinik-freiburg.de/fileadmin/mediapool/07_kliniken/chir_urolog/pdf/Infomaterial/Kinderurologie.pdf (24.06.2014).

 

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1http://www.ethikrat.org/intersexualitaet (19.06.2014).

3Siehe: Personenstandsgesetz Kapitel 5 Abschnitt 2 §22 Absatz 3, online einsehbar über:http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/BJNR012210007.html (19.06.2014).

5 Vgl. Lang, Claudia: Intersexualität. Menschen zwischen den Geschlechtern. Frankfurt a. Main 2006, S.104.

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