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PM: Die Verwaltungsdaten der VS von der Polizei beschlagnahmt: Fahndung ins Blaue hinein!

Ende August dieses Jahres fanden im Zuge des Verbots der Internetplattform linksunten.indymedia.org Durchsuchungen statt. Dabei wurden auch zwei Datenträger der Verfassten Studierendenschaft (VS) der Uni Freiburg beschlagnahmt. Es handelte sich um eine Backup-Festplatte unseres Servers und einen USB-Stick, die aus Sicherheitsgründen nicht in den Räumlichkeiten der Studierendenvertretung aufbewahrt worden sind, sondern extern in der Wohnung eines unserer Mitarbeiter. Grund hierfür war die Häufung von Einbrüchen in Räume der VS.

Nach Unterrichtung des Regierungspräsidiums Freiburg und des LKA, dass die beschlagnahmten Datenträger Eigentum der Verfassten Studierendenschaft seien, und dass wir nichts mit der verbotenen Internetplattform zu tun hätten, wurden diese ohne weiteres wieder an uns zurückgegeben.

 

Auf Nachfrage teilte uns das Regierungspräsidium mit, dass von den Datenträgern Kopien angefertigt worden seien, da man sich auf diese Weise vor dem Vorwurf der zwischenzeitlichen Manipulation der Datenträger und der sich darauf befindlichen Daten schützen wolle. Wir haben daraufhin eine sofortige Überprüfung der zurückgegebenen Datenträger veranlasst, und dem Regierungspräsidium mitgeteilt, dass die Datenträger ohne jede Manipulation an uns zurückgegeben worden seien. Auch haben wir versichert, dass der Vorwurf der Manipulation nicht erhoben würde. Weil damit der Grund für die Anfertigung  von "Sicherungskopien" entfallen war, haben wir die Rückgabe der vom LKA im Auftrage des Regierungspräsidiums angefertigten „Sicherungskopien“ erbeten.

 

Weil das Regierungspräsidium hierauf nicht reagierte, wurde seitens unseres Anwalts die Einleitung gerichtlicher Schritte angedroht. Jetzt erst erfuhren wir vom Regierungspräsidium durch Schreiben vom 26.10.2017 den wahren Grund für die Anfertigung der "Sicherungskopien":

 

„…wird seitens des BMI mitgeteilt, dass eine Auswertung der in Rede stehenden Daten aufgrund der teilweisen Kryptierung bislang nicht erfolgen konnte. Die Beschlagnahme der beiden Datenträger ist durch den entsprechenden Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des VG Freiburg…gedeckt, da nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die Daten Belege über die Zugehörigkeit von (…) zum Verein „linksunten.indymedia“ und/oder über die Aktivitäten des Vereins enthalten. Die Daten könnten daher für das laufende Verfahren gegen die Verbotsverfügung vor dem Bundesverwaltungsgericht von Bedeutung sein.

Sobald die Auswertung der Daten erfolgt ist, werden wir wieder auf Sie zukommen."

 

Dieses Vorgehen ist in unseren Augen und nach Auffassung unseres Anwalts nicht von der Rechtsordnung gedeckt und sogar grob rechtswidrig, denn uns wird nicht einmal irgendeine Unterstützung von linksunten.indymedia.org vorgeworfen. Auf genannter Backup-Festplatte befinden sich unter anderem die Daten aller 25.000 Studierenden der Uni Freiburg in Form von Wähler*innenverzeichnissen, die kompletten Personal- und Arbeitnehmer*innendaten der VS, sämtliche Lohnabrechnungen mit Kontakten und der Kontodaten auch aller Referent*innen und Angestellten seit der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft im Jahr 2013. Weiterhin befinden sich dort die Datenarchive der Zeit vor 2013 und Bilddokumentationen von universitären Protestaktionen. Mit einem Wort: das gesamte studentische Innenleben unserer Universität. Und auf diesem Wege würde der Innenminister und weitere ermittelnde Behörden Kenntnis von allen Unterlagen, Namen und Anwaltskorrespondenzen etc. erhalten, die z.B. im Prozess gegen die von seiner Regierung unter Protest eingeführten Studiengebühren angefallen sind.

 

Katharina Krahé, Vorständin der VS: "Das Vertrauen der Studierendenvertretung in den Schutz der bei der hochschulpolitischen Arbeit und bei der Wahrnehmung unserer Ämter anfallenden Dateien ist hiermit natürlich erheblich beschädigt und das sachgerechte Erfüllen der im Gesetz festgelegten Aufgaben der VS, die Beschäftigung mit teils auch meinungskritischen Themen, erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Durch solche staatlichen Maßnahmen und Eingriffe in die gesetzlich geschützte Selbstverwaltung der VS wird diese behindert und im Extremfall zum Erliegen gebracht."

Rechtsanwalt Dr. Kauß:  "Das ist eine Fahndung ins Blaue hinein. Die Sicherheitsbehörden spekulieren offenbar darauf, dass sich Irgendetwas Interessantes wohl schon finde werde. Die Sicherheitsbehörden hatten gar nicht die Dateien der VS gesucht. Diese Dateien sind den Sicherheitsbehörden ganz ungewollt in die Hände gelangt. Kein Gericht des Landes würde eine Durchsuchung und Beschlagnahme von Dateien der VS allein mit der Begründung erlauben, es könnte nicht ausgeschlossen werden, dass sich doch Brauchbares in diesen Dateien befinden."

 

Die Verfasste Studierendenschaft ist nach dem Landeshochschulgesetz (LHG) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine Gliedkörperschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sie nimmt die in § 65 LHG bestimmten vielfältigen Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung war. Zu diesen zählen:

 

- die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,

- die Förderung der Chancengleichheit und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft,

- die Förderung der Integration ausländischer Studierenden, die einen Studienabschluss  in Baden-Württemberg anstreben,

- die Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen.

- die Ermöglichung des Meinungsaustausches in der Gruppe der Studierenden, wobei insbesondere auch zu solchen Fragen Stellung zu beziehen ist, die sich mit der gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschule, ihrem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Abschätzung ihrer Folgen für die Gesellschaft und die Natur beschäftigen,

 

Das hierzu ausdrücklich eingeräumte politischen Mandat der Studierendenschaft wird unterlaufen, wenn Studierende befürchten müssen, dass ihre Beiträge, Reden, Schriften, Gremienarbeit etc. von den Sicherheitsbehörden unseres Landes unter Beobachtung genommen werden.

 

Aufgrund dessen haben wir uns entschieden, gegen die polizeiliche Beschlagnahme gerichtlich vorzugehen, um als Studierendenvertretung die Daten der Studierenden und unserer Angestellten vor unrechtmäßigem staatlichem Zugriff zu schützen. Wir hoffen, dass die Verschlüsselung der Datenträger so lange standhält, bis den Sicherheitsbehörden Ihr Tun durch die Gerichte verboten worden ist.

 

Dies geschieht unabhängig von einer politischen Einordnung der laufenden Ermittlungen rund um das Verbot von "linksunten.indymedia.org". Von Presseanfragen, die sich auf dieses Verfahren beziehen, bitten wir daher abzusehen.

 

Juristisch vertreten werden wir durch den Anwalt Dr. Udo Kauß. Bei diesem können auch nähere Details zum am 08.11.2017 beim Verwaltungsgericht Freiburg beantragten einstweiligen Rechtsschutz erfragt werden. 

 

 

Kontaktdaten:

Studierendenvertretung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

0761 203 2033

vorstand@stura.org

 

Rechtanwalt Dr. Kauß, Freiburg:

0761 702093

ra@rechtsanwalt-kauss.de

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