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Finanzen

Die Finanzabteilung, kümmert sich um Finanzanträge, die an den StuRa oder den AStA gestellt werden und um die Auszahlungen der Mittel der Studierendenschaft.

Adresse:

Belfortstraße 24

79098 Freiburg

Das Finanzbüro befindet sich im 1. OG des Hauses

Feste Sprechzeiten:

Mo: 10-12 Uhr

Do: 10-12 Uhr

oder nach Vereinbarung

Bei Fragen zu Finanzanträgen oder Auszahlungen schreibt gerne eine Mail an finanzen@stura.uni-freiburg.de  (PGP) oder rufe uns an: 0761/ 203-9648

Inhalt

Finanzanträge und Auszahlungsanordnungen

Ihr wollt eure Uni gestalten mit einer Theateraufführung, einer Vortragsreihe, einer Podiumsdiskussion oder ähnlichem? Euch fehlt aber noch das nötige Kleingeld?

Finanzanträge

Grundsätzlich kann jede*r Studierende der Universität Freiburg einen Antrag auf finanzielle Förderung studentischer Projekte stellen. Es ist jedoch für uns und für euch hilfreich, wenn ihr so früh wie möglich die Finanzstelle  (PGP-Key) kontaktiert, bevor ihr den Finanzantrag stellt. Dazu noch einige Hinweise vorab:

  • Die Studierendenvertretung ist grundsätzlich "lender of last resort"/Letztspenderin, d.h. spätestens wenn ihr den Finanzantrag stellt, solltet ihr einen Finanzplan gemacht und euch schon um andere Sponsoren bemüht haben und darlegen können, warum ihr keine Sponsoren findet bzw. warum diese Mittel nicht ausreichen.
  • Finanzanträge sollen per Mail an die Finanzstelle (finanzen(at)stura.org) gestellt werden, es ist aber auch möglich den Finanzantrag schriftlich zu stellen. Dafür ist das hier zur Verfügung gestellt Formular der Studierendenvertretung zu verwenden. Auf dem Formular sind auf der zweiten Seite unter "Wichtige Informationen" alle Felder kurz erläutert. Weitere Ausführungen findet ihr in dem Reader "How-To-StuRa" Für die Entscheidungsfindung in den Gremien ist es ebenso hilfreich, wenn auch die wichtigsten Unterlagen (Finanzplan, angefragte Sponsoren, Tagungsprogramm/Spielplan/ähnliches, kurze Beschreibung der Veranstalter etc.) schriftlich vorliegen.
  • Die Verfasste Studierendenschaft soll bei Bewilligung von Finanzanträgen ab einer Höhe von 500€ oder ab der Übernahme von 20% der Gesamtkosten als Sponsorin benannt werden.
  • Finanzanträge an den Studierendenrat sind spätestens drei Werktage vor der Sitzung um 10 Uhr zu stellen.

    Finanzanträge an den AStA sind spätestens am Werktag vor der Sitzung um 10 Uhr zu stellen.

  • Ein Finanzantrag soll in der entsprechenden Sitzung des zuständigen Gremiums (StuRa oder AStA) persönlich begründet werden, um Rückfragen zu eurem Finanzplan und ähnlichem direkt klären zu können. Welches Gremium für euren Antrag zuständig ist, kann euch die Finanzstelle sagen.
  • Finanzanträge, die vom StuRa beschlossen werden, benötigen mindestens eine Woche, da diese erst in der darauffolgenden Sitzung (nachdem sie in den Fachbereichen und Initiativen besprochen wurden) genehmigt werden können.
  • Genehmigte Beträge können nur bei Vorlage entsprechender Originalbelege ausgezahlt werden. Dafür ist eine Auszahlungsanordnung nötig.
  • Die Auszahlung muss innerhalb von Drei Monaten nach der Fälligkeit der Mittel  erfolgt sein, ansonsten wird der Antrag geschlossen und die Mittel wieder frei gegeben. Sollte das nicht möglich sein wendet euch noch innerhalb der Frist an die Finanzstelle.
  • Nachträgliche Finanzanträge werden nur in gut begründeten Ausnahmefällen angenommen und müssen mit einer absoluten Mehrheit im StuRa beschlossen werden!

 Mit diesem Antragsformular sind Finanzanträge zu stellen. Diese sollen per E-Mail bei der Finanzstelle eingehen, es ist aber auch möglich Finanzanträge in Schriftform zu stellen.

Bearbeitungsdauer: Wir versuchen alle Anträge Zeitnah zu bearbeiten. Ihr erhaltet auf jeden Fall am Tag der Einreichungsfrist eine Rückmeldung. Bei Anträgen für den Studierendenrat, gibt es auch noch die Möglichkeit fehlende Angaben zu ergänzen. Wenn ihr bis dahin keine Rückmeldung bekommen habt, könnt ihr euch gerne bei finanzen@stura.org melden.

Wir versuchen alle Personen über die Genehmigung des Antrag zu informieren. Wir bitten euch aber auch selbst zu schauen, wie das entsprechende Gremium über den Antrag entschieden hat. Die Protokolle werden hier auf der Webseite veröffentlicht. Beim Studierendenrat findet die Abstimmung in der Regel in der Woche nachdem der Antrag vorgestellt wurde statt.

Bitte beachtet: Die erste Seite des Finanzantrags (der öffentliche Teil), wird im Protokoll der jeweiligen Sitzungen auf dieser Homepage öffentlich einsehbar online gestellt. 

Auszahlungsanordnung

Das Auszahlungsanordnungsformular braucht ihr um euch Gelder, die vom StuRa oder AStA bewilligt wurden, auszahlen zu lassen.

In dem Reader: Howo to StuRa sind alle wichtigen Punkte, auf die bei der Abrechnung zu achten ist.

Für die Auszahlungen sind immer Originalbelege vorzulegen (siehe Rechnungsmerkblatt). Wir brauchen die belege immer in der Form in der ihr sie erhalten habt (bei einer Rechnung die als pdf-Datei erhalten habt beispielsweise, bräuchten wir dann auch zwingend die Datei.

Referate, Initiativen und Fachbereiche, die frei über ihre Finanzbudgets verfügen können, müssen keine Finanzanträge stellen, um Geld von der Studierendenvertretung ausgeben zu können. Für sie genügt es eine Kassenanordnung auszufüllen, und diese an die Finanzstelle zu übermitteln (bei den Fachbereichen zusammen mit dem Protokoll der Sitzung in der sie die Ausgabe beschlossen haben).

Rechnungsmerkblatt

Rechnungen müssen, damit wir sie akzeptieren können, die Vorgaben des HGB erfüllen. Auf unserem Rechnungsmerkblatt findet ihr alle Vorgaben, die eine Rechnung erfüllen muss.

Bewirtungsrichtlinie

Der StuRa hat die Bewirtungsrichtlinie beschlossen um die Abrechnung von Verpflegung transparenter zu gestalten.

Bei fragen dazu wendet euch gerne an die Finanzstelle.

Formulare

Hier haben wir sowohl die Antragsformulare, die oben beschrieben sind, als auch noch weitere Formulare die z.B. für Honorarabrechnungen hilfreich sein können:

Budgetübersicht 2019

In der Budgetübersicht könnt ihr nachschauen welche Gruppen, für was, wieviel Geld bekommen haben.

Um auf die ausführlichen Listen zu gelangen einfach auf die Überschriften klicken.

  • Gruppenunterstützung

    • Die Gruppenunterstützungsmittel sind dazu gedacht Aktionen von verschiedenen Gruppen zu unterstützen, die nicht Teil der Studierendenvertretung sind.

      Die Mittel von insgesamt 30.000,00 Euro werden nach Quartalen vergeben, wobei die Zuordnung sich nach dem Antragsdatum richtet. Restmittel aus den Quartalen werden in das nächste Quartal übertragen
  • Sondertöpfe
    • Es gibt drei verschiedene Sondertöpfe für die, die jeweiligen Gruppen Anträge stellen können, falls ihre zugewiesenen Budgets nicht ausreichen.

      Der Initiativen- und der Fachbereichssondertopf werden vom Studierendenrat vergeben, der Referatssondertopf wird vom AStA vergeben.

  • Referatsbudgets

    • Jedes besetzte autonome Referat der Studierendenvertretung, bekommt 600,00 Euro, jedes andere 300,00 Euro im Jahr zur Verfügung gestellt.

      Diese Mittel werden autonom von den gewählten Referent*innen verwaltet.

  • Fachbereichbudgets

    • Die Fachbereiche bekommen von der Studierendenvertretung Mittel zur Verfügung gestellt die sie Autonom auf ihren Fachbereichssitzung verwalten. Die Mittel betragen 2 Euro pro Studierenden des Fachbereichs im Jahr mindestens aber 550 Euro.
  • Initiativenbudgets

    • Jede in den Studierendenrat (StuRa) gewählte Initiative bekommt für ihre Amtszeit (01.10. - 30.09.) 200,00 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden autonom von den gewählten StuRa-Vertreter*innen der Initiativen verwaltet.
  • AStA-, Reisekosten- und Mobiliar Budget
    • Dem AStA wird ein Budget zur Verfügung gestellt mit dem zum einen interne Veranstaltungen, wie z.B. die Klausurtagung, finanziert werden können und zum anderen interne Anschaffungen getätigt werden können, die anderweitig nicht eingeplant sind. Außerdem verwaltet der AStA das Budget für Reisen und Mobiliar.

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