Studierendenvorschlagsbudget
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Seit Haushaltsjahr 2016 wird jährlich das Studierendenvorschlagsbudget (SVB), hervorgegangen aus den ehemaligen Qualitätssicherungsmitteln, vergeben. Die Vergabe wird durch das Gremium zur Vergabe des Studierendenvorschlagsbudgets, kurz SVB-Gremium, organisiert. Bei Fragen oder Anliegen kontaktieren Sie bitte das Gremium über die E-Mail-Adresse svb(at)stura.org oder in einer unserer Sprechstunden:
jeweils im Studierendenhaus (Belfortstr. 24, 79089 Freiburg), in einem der Konferenzräume
WICHTIG: Die Abgabefrist für die zentralen und dezentralen Anträge 2025 ist der 10.07.2024! |
Das Studierendenvorschlagsbudget (SVB) sind Mittel der Universität für die Sicherung der Qualität von Studium und Lehre, welche auf Vorschlag der Studierenden vergeben werden. An der Universität Freiburg belaufen sich diese auf ca. 1,5 Millionen Euro pro Jahr. Die Vergabe dieser Mittel gliedert sich in einen zentralen Projektwettbewerb und die dezentrale Verteilung auf die Fachbereiche.
Dabei werden 400.000 Euro für einen Projektwettbewerb auf Innovations- und Investitionsfonds ausgeschrieben und die verbleibenden ca. 1,1 Millionen Euro werden anhand der Studierenden-Vollzeitäquivalente (VZÄ) auf die verschiedenen Fachbereiche dezentral aufgeteilt und auf deren Vorschlag hin vergeben. Der Lehrexport einzelner Fachbereiche wird durch diese Verteilung berücksichtigt.
Diese Grafik fasst die Verteilung an zentralen Wettbewerb und Fachbereiche kurz zusammen.
Die zeitlichen Abläufe sind jeweils für die zentrale und dezentrale Vergabe hier als Flowchart zusammengefasst:
Entstanden ist das SVB im Jahre 2015 aus den ehemaligen Qualitätssicherungsmitteln (QSM), welche zuvor eine Grundlage für die Finanzierung der Qualitätssicherung von Studium und Lehre geboten haben. Am 1. Oktober 2015 wurden dann 11,764% der ehemaligen QSM in das SVB überführt und dadurch weiterhin in die Sicherung von Studium und Lehre investiert. Die restlichen 88,236% der QSM sind in den Grundhaushalt der Universität übergegangen und dadurch nicht mehr an Studium und Lehre zweckgebunden.
Das SVB-Gremium ist ein vom StuRa gewähltes Gremium, welches im Wesentlichen die Vergabe des SVB begleitet, organisiert und als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Bei Fragen oder Anliegen: svb(at)stura.org
Das Gremium besteht aus 4-12 Mitglieder, welche zu gleichen Teilen aus Studierenden der Natur- und der Geisteswissenschaften bestehen müssen und jeweils möglichst nach Geschlecht quotiert sein sollen. Genauere Informationen über die Arbeitsbereiche des Gremiums sind auch in der Vergabeordnung oder in der aktuellen Ausschreibung (siehe unten) einsehbar.
Gremienausschreibung
Immer zum Juni des jeweiligen Jahres wird das SVB-Gremium neu besetzt. Auch für dieses Jahr werden wieder interessierte und motivierte Bewerber*innen gesucht!
Alle relevanten Informationen könnt ihr der Ausschreibung entnehmen: Ausschreibung 2021
Falls ihr euch noch nicht sicher seid und euch noch weiter informieren wollt, könnt ihr gerne jederzeit eine Mail schreiben oder (nach Absprache) mal bei einem Treffen vorbei kommen.
StuRa-Berichte
Alle Berichte und Anträge des SVB-Gremiums und des Vorbereitungsgremiums im Studierendenrat sind auf dieser Seite verlinkt.
(Achtung: Seite ist nicht immer auf dem aktuellsten Stand. Im Zweifel sind die neusten Berichte in den Sitzungsprotokollen des StuRa zu finden.)
Auf dieser Seite versuchen wir alle für euch relevanten Informationen zum Einreichen der Vergabevorschläge für das dezentrale Studierendenvorschlagsbudget zusammenzustellen. Aktuelle Angelegenheiten und Informationen werden wir meist im StuRa berichten. Die Berichte befinden sich in den Protokollen der entsprechenden StuRa-Sitzungen.
Vergabeablauf
Vergabevorschläge müssen digital und ausgedruckt jeweils bis zum 15. August unter svb(at)stura.org und im StuRa-Sekretariat eingegangen sein.
Alle zeitlichen Abläufe und Fristen einer Vergabe sind in dieser Flowchart zusammengefasst.
Vorgaben und Rahmenbedingungen
Folgende Dokumente sind für eure Vergabe wichtig:
Abzugebendes Formular für den Vergabevorschlag:
-> Für Anträge auf das Jahr 2024: Formularvordruck 2023
-> Für Anträge auf das Jahr 2023: Formularvordruck 2023
-> Für Anträge auf das Jahr 2022: Formularvordruck 2022 (.xls) mit Erklärungen
-> Für Umwidmungen im Jahr 2022: Formularvordruck 2021 (.xls) mit Erklärungen
Genauere Informationen, Vorgaben und Rahmenbedingungen der Vergabe des SVB an der Universität Freiburg:
Offizielle Vorgaben zur Verwendung des SVB:
Offizieller Gesetzesbeschluss des Landes zur Verwendung der ehemaligen QSM:
-> Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetz (HoFV-Begleitgesetz)
- Begleitschreiben mit Erläuterungen zur Vergabe (Achtung: Stand 2016 - für die kommende Vergaberunde wird vermutlich bis ca. Mitte Juni 2019 eine neue Version erstellt)
Die Verteilung der Mittel auf die verschiedenen Fachbereiche könnt ihr unten bei "Vergangene Vergaberunden" einsehen.
Umwidmungen
Die Vergabevorschläge sollten grundsätzlich so ausgearbeitet sein, dass sie nicht im Nachhinein verändert werden müssen. Sollte dennoch eine Änderung des Vergabevorschlags im Nachhinein notwendig sein, muss eine Umwidmung durchgeführt werden.
Für eine Umwidmung muss zunächst der Formularvordruck geändert werden. Dabei müssen die neuen Maßnahmen ergänzt werden. Gleichzeitig jedoch müssen die alten Posten weiterhin aufgeführt werden, nur die jeweiligen Geldwerte müssen angepasst werden (auch wenn das bedeutet, dass einem Posten 0€ zugewiesen wird).
Falls sich bei der Umwidmung alle Verschiebungen innerhalb eine der drei Stufen (Spalte 2 im Formular) bewegen, kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden. Achtet bitte darauf, denn wenn ihr innerhalb der Stufe bleibt, erspart uns das viel Arbeit und Zeit.
Bei jeder Umwidmung - egal ob innerhalb oder über Stufen hinweg - muss der neue Formularvordruck (wie beim ursprünglichen Vergabevorschlag) digital und ausgedruckt an uns geschickt werden. Dazu haben wir drei Fristen: 15.03., 15.06.,15.09.
Das bedeutet insbesondere, dass Umwidmungen nur maximal bis zum 15.09. des Vergabejahres möglich sind. In begründeten Ausnahmefällen besteht eventuell die Möglichkeit eine Umwidmung mit dem vereinfachten Verfahren(!) auch noch nach diesem Termin durchzuführen. Haltet dazu aber unbedingt und so früh wie möglich Absprache mit dem SVB-Gremium (svb@stura.org)!
Diejenigen Anträge, die nicht bis zu einer Frist bei uns eingegangen sind, werden erst zum nächsten Termin umgewidmet. Bitte genießt die letzte Frist mit Vorsicht, da diese für das Rektorat terminlich sehr schwierig ist, weshalb entsprechende Umwidmungsanträge dann manchmal nicht mehr durchgehen.
Umwidmungen mit dem vereinfachten Verfahren werden wir in der Regel schneller als zu diesen Fristen bearbeiten, aber im Zweifel besteht darauf keine Garantie.
Ein Beispiel:
Fall a) Ihr habt einen Lehrauftrag (Sachmittel, Stufe 1) beantragt und müsst das jetzt umwidmen zu einer Tutoratsstelle (stud./wiss. Hilfskraft) (Personalmittel, Stufe 1). Das würde bedeuten, ihr schickt uns das aktualisierte Formular, wir begutachten es auf Vollständigkeit. Damit habt ihr umgewidmet, da es bei beiden Maßnahmen um die gleiche Stufe (jeweils Stufe 1) handelt.
Fall b) Der oben beschriebene Lehrauftrag (Sachmittel, Stufe 1) soll zu einer Exkursion (Sachmittel, Stufe 2) umgewidmet werden. Das würde bedeuten ihr schickt uns das aktualisierte Formular (digital und ausgedruckt), wir begutachten es (nach Ende der entsprechenden Frist) auf Vollständigkeit und stellen einen StuRa Antrag, nach der Bewilligung durch den StuRa leiten wir es an das Dezernat 2 im Rektorat weiter, die wiederum eine Rektoratsvorlage daraus machen, um es im Rektorat abzustimmen.
Individuelle Vergaben der Fachbereiche
Solltet ihr eine dezentrale Vergabeordnung für euren Fachbereich erstellt haben oder auf eurer Homepage Informationen zur Vergabe des SVB in eurem Fachbereich online stellen, würden wir uns freuen, wenn ihr uns einen Link dazu an svb(at)stura.org schicken könntet - wir würden dann hier darauf verlinken.
Webseiten der Fachbereiche mit Infos zum Studierendenvorschlagsbudget:
Fachbereich | Webseite |
Biologie | https://portal.uni-freiburg.de/fsbio/Fakultaet/svb |
Jura | https://www.jura.uni-freiburg.de/de/einrichtungen/fachschaft/studierendenvorschlagsbudget |
Mathematik | https://mfsfreiburg.wordpress.com/svb/ |
Psychologie | https://www.fspsy.uni-freiburg.de/svb/ |
Auch für das Jahr 2024 wird wieder ein Teil des SVB als Projektwettbewerb ausgeschrieben. Die Einreichfrist ist auf den 31. Juli 2023 verlängert worden. Die Ausschreibung dazu befindet sich hier: Ausschreibung Projektwettbewerb 2024
Den standardisierten Formularvordruck zum Einreichen von Anträgen finden Sie hier.
Sollten Sie mehrere Anträge einreichen, verwenden Sie bitte einen separaten Formularvordruck für jeden einzelnen Antrag.
Vorläufige Zuweisungsschreiben werden üblicherweise Ende Oktober versendet, sobald der StuRa über den Vergabevorschlag des SVB-Gremiums entschieden hat.
Alle zeitlichen Abläufe und Fristen einer Vergabe sind in dieser Flowchart zusammengefasst.
Umwidmungen
Die Vergabevorschläge sollten grundsätzlich so ausgearbeitet sein, dass sie nicht im Nachhinein verändert werden müssen. In begründeten Ausnahmefällen ist jedoch eine Umwidmung des Vergabevorschlags möglich. Das Verfahren dazu ist hier im Folgenden erklärt, aber halten Sie dabei am besten trotzdem Absprache mit dem SVB-Gremium.
Für eine Umwidmung muss zunächst der Formularvordruck geändert werden. Dabei müssen die neuen Maßnahmen ergänzt werden. Gleichzeitig jedoch müssen die alten Posten weiterhin aufgeführt werden, nur die jeweiligen Geldwerte müssen angepasst werden (auch wenn das bedeutet, dass einem Posten 0€ zugewiesen wird).
Falls sich bei der Umwidmung alle Verschiebungen innerhalb eine der drei Stufen (Spalte 2 im Formular) bewegen, kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden, welches viel Zeit und Arbeit erspart.
Bei jeder Umwidmung - egal ob innerhalb oder über Stufen hinweg - muss der neue Formularvordruck (wie beim ursprünglichen Vergabevorschlag) digital und ausgedruckt an das SVB-Gremium geschickt werden. Dazu gibt es drei Fristen: 15.03., 15.06.,15.09.
Diejenigen Anträge, die nicht bis zu einer Frist eingegangen sind, werden erst zum nächsten Termin umgewidmet. Umwidmungen mit dem vereinfachten Verfahren werden in der Regel schneller als zu diesen Fristen bearbeitet, aber im Zweifel besteht darauf keine Garantie.
Die Geförderten aus zentralen Mitteln sind angehalten, die Förderung durch den "Projektwettbewerb: Innovatives Studium" zu benennen und auf die Homepage www.stura.org/svb zu verlinken. Zu diesem Zweck wird auf dieser Seite ein Logo bereitgestellt, das sowohl in Web- als auch Print-Medien zur Verwendung kommen soll. Sticker mit entsprechendem Logo werden vom Gremium bereitgestellt - wir bitten Sie, aus SVB angeschaffte Gegenstände mit diesen zu kennzeichnen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an svb(at)stura.org
Nach Abschluss der Projekte oder 6 Monate nach der Investition soll zudem eine Evaluation oder Reflexion unaufgefordert beim SVB-Gremium eingereicht werden. Einen entsprechenden Leitfaden zur Erstellung der Evaluation finden Sie hier.
Bei administrativen Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechende Stelle in der Zentralen Univerwaltung und setzen svb(at)stura.org bei E-Mails ins CC.
SVB-Logo für Geförderte
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
Die rechtlichen Grundlagen der Vergabe der studentischen QSM sind in folgenden Rechtsdokumenten festgelegt:
- Hochschulfinanzierungsvereinbarung Baden-Württemberg 2021-2025
- Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetz
(HoFV-Begleitgesetz) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Verwendung der nach dem Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetz (HoFV-Begleitgesetz) vom jeweiligen Rektorat auf Vorschlag der Studierendenschaft zu vergebenden Qualitätssicherungsmittel
(VwV QSM - studentisches Vorschlagsrecht)
Für die Universität Freiburg wurde zusätzlich noch folgende Vergabeordnung von Studierenden und Rektorat gemeinsam herausgearbeitet:
Soweit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, muss das Rektorat dem Vorschlag der Studierendenschaft folgen.
Zentral
Soweit bereits verfügbar, werden Kurzbeschreibungen, Anträge sowie Reflexionen/Evaluationen der geförderten zentralen Maßnahmen hier eingestellt.
Dezentral
Hier befinden sich die Verteilsummen an die Fachbereiche der jeweiligen Vergaberunde.
Vergabeberichte
Hier werden die ausführlichen Gesamtberichte über vergangene Vergaberunden veröffentlicht.Zusätzlich gibt es hier noch teilweise Vergabebrichte für einzelne dezentrale budgets.
Fachbereich | Bericht |
Medizin Fachschaften | Bericht Medizin SVB 2016 |
Judaistik | Bericht Judastik Exkursion SVB 2016 |
Geographie | Bericht Geographie SVB 2017 |
Für Anträge auf die Mittel des Vergabejahres 2022 müssen die aktuellen Formularvordrucke benutzt werden. Die alten Formularvordrucke von 2021 sind nur für Umwidmungen im Vergabejahr 2021!
Formularvordrucke 2023:
- Zentral: Diesen Formularvordruck müssen Antragsteller*innen für den zentralen Projektwettbewerb einreichen.
- Dezentral: Diesen Formularvordruck müssen Fachbereiche für ihren Anteil des dezentralen SVB einreichen.
Formularvordrucke 2022:
- Zentral: Diesen Formularvordruck müssen Antragsteller*innen für den zentralen Projektwettbewerb einreichen.
- Dezentral: Diesen Formularvordruck müssen Fachbereiche für ihren Anteil des dezentralen SVB einreichen.
Formularvordrucke 2022 (nur für Umwidmungen):
- Dezentral: Diesen Formularvordruck müssen die Fachbereiche für ihren Anteil des dezentralen SVB einreichen.
- Zentral: Diesen Formularvordruck müssen Antragsteller*innen für den zentralen Projektwettbewerb einreichen.
Der entsprechende Formularvordruck (zentral/dezentral) muss bei jedem Antrag auf SVB folgendermaßen eingereicht werden:
- in digitaler Form (als .xls- bzw. .xlsx-Datei)
- in Papierform mit Unterschriften (Scan der Unterschriften reicht nicht aus!), abzugeben im Sekretariat der Studierendenvertretung
Bei mehreren Anträgen ist ein separater Formularvordruck für jeden einzelnen Antrag notwendig.
- In den Richtsätzen für die E-Eingruppierungen sind die Arbeitgeber*innenanteile und sonstige Zuwendungen grundsätzlich einkalkuliert.
- Bei den Hiwi-Sätzen sind die Arbeitgeber*innenanteile mit 28% eingerechnet. Der Anteil für das Weihnachtsgeld ist in der Formel für die Berechnung mit 80% eines Monatsgehalts enthalten.
In Ausnahmefällen kann es passieren, dass bei einem/einer Beschäftigten der Richtsatz nach E* nicht ausreicht. In solchen Fällen ist der Mehrbedarf in der gleichen Zeile in der Spalte Mittel einzutragen und ein Hinweis in der Spalte Maßnahmen zum Mehrbedarf aufzunehmen. - Für die Berechnung werden zur Vereinfachung nur die Richtsätze verwendet, die ab April 2016 gelten. Daher kann es ggf. zu abweichenden Berechnungen im Vergleich zum eingereichten Antrag kommen.
Hinweis: Die Fragen werden nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Ergeben sich Änderungen, werden diese möglichst zeitnah eingearbeitet.
Die zentralen Anträge werden zunächst vom SVB-Gremium geprüft und diskutiert. Der daraus entstandene Vorschlag der zu fördernden Projekte wird dann dem StuRa zur Abstimmung gestellt.
Die Vergabe der dezentralen Mittel wird von den jeweiligen Fachbereichen selbst entschieden.
Für die zentralen Mittel befinden sich alle notwendigen Informationen in der aktuellen Ausschreibung des Projektwettbewerbs, welche weiter oben im Bereich "Zentraler Projektwettbewerb (Informationen für Antragsteller*innen)" zu finden ist.
Für die dezentralen Mittel wende dich bzw. wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fachbereich.
Hierzu kommt ein Verfahren zum Zuge, welches primär die Anzahl der Studierenden aber auch die durch einzelne Fächer geleisteten Lehrexporte berücksichtigt (Vollzeitäquivalente (VZÄ), vgl. Statistik-Web der Universität), um eine möglichst faire Aufteilung nach Lehrleistung und -belastung zu ermöglichen. Die der Berechnung zugrunde liegenden statistischen Zahlen werden durch die Universitätsverwaltung zur Verfügung gestellt.
Nein. Die Fachbereiche müssen im Vorhinein anhand der zugewiesenen Summe einen Vergabevorschlag einreichen, wie diese Gelder aufgeteilt und verwendet werden sollen. Wenn die rechtliche Prüfung durch das Rektorat positiv beendet ist, wird den mittelbewirtschaftenden Stellen der Universität ein entsprechender Geldbetrag zugewiesen (Vgl. weiter unten "Durch wen werden die bewilligten Mittel bewirtschaftet?"). Dieser muss dann anhand des Vergabevorschlags abgerechnet werden.
Jeder Fachbereich kann selbst entscheiden wie sie mit den zur Verfügung stehenden Mittel umgehen und welche zusätzlichen Vorgaben sie festlegen - solange sie sich innerhalb der Vorgaben des Landes (VwV QSM) bewegen. Einige Fachbereiche vergeben die Mittel in enger Zusammenarbeit mit Seminar/Institut/Fakultät, andere eher „eigenwillig“. Manche Fachbereiche erstellen eine eigene Ausschreibung für Lehrende und/oder Studierende.
Grundsätzlich sind das zwei ganz verschiedene Budgets, welche nichts miteinander zu tun haben, aber dennoch oft verwechselt werden.
Das Fachbereichsbudget besteht aus einem kleinen Teil des Semesterbeitrags der Studierenden. Diese Mittel sind frei von konkreten Vorgaben zur Verwendung und werden durch Beschlüsse des Fachbereichs vergeben. Das genau Verfahren dazu ist im StuRa-Reader auf Seite 45 ff nachzulesen.
Das SVB hingegen sind Mittel, dessen Verwendung genaue Vorgaben hat und deshalb entsprechend dokumentiert werden muss. Das geschieht über die Vergabevorschläge, welche die Fachbereiche im Vorhinein einreichen müssen und über die Prüfung des Rektorats, welche die korrekte Verausgabung der Mittel auf den Budgetkonten überprüft.
In den meisten Fällen überschneiden sich Fachschaften und Fachbereiche (z.B. Physik), es können aber auch mehrere Fachschaften zu einem Fachbereich zusammengefasst sein (z.B. Fachbereich Ethno-Musik, bestehend aus den Fachschaften der Ethnologie und Musikwissenschaften).
Fachbereiche sind im Studierendenrat stimmberechtigt und sind - per Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft - Organe der Studierenden. Fachschaften sind also nur eine Art inoffizielle Aufteilung von Fachbereichen.
Für die dezentralen Mittel wurden den Fachbereichen jeweils eine mittelbewirtschaftende Stelle (meist aus dem zugehörigen Institut) zugewiesen.
Bei zentralen Projekten werden die Mittel durch die jeweiligen Antragsteller*innen selbst bewirtschaftet. Mittel für Projektanträge werden über Kostenstellen zugewiesen und durch die einzelne Stelle über eigene Fonds abgebildet. Die Einrichtung der Fonds erfolgt durch das D2 der ZUV. Bei student. zentralen Projekten soll möglichst eine universitäre Stelle die Bewirtschaftung übernehmen. In begründeten Ausnahmefällen bemühen wir uns um die Möglichkeit, die Bewirtschaftung der*dem Haushaltsbeauftragten der VS zu übertragen.
Die SVB-Mittel werden immer für ein Kalenderjahr (Jan-Dez) zugewiesen. Alle zu verwendeten Mittel müssen mit einer Rechtsverpflichtung (Rechnung) datiert auf das zugehörige Kalenderjahr (also maximal bis zum 31.12.) belegt sein. Allerdings besteht bis zum 31.03. die Möglichkeit, diese Rechtsverpflichtungen zu verbuchen.
Um sicherzustellen, dass keine Gelder an das Wissenschaftsministerium des Landes zurückfließen, werden Mittel, die bis zum 31.03. des Folgejahres nicht verausgabt wurden bzw. nicht mit Rechtsverpflichtungen belegt sind, von der Universität wieder eingezogen. Diese werden dann für kurzfristige, vorgabenkonforme Investitionen verwendet.
Die Vergabevorschläge sollten grundsätzlich so ausgearbeitet sein, dass sie nicht im Nachhinein verändert werden müssen. Dies lässt sich vor allem auch dadurch erreichen, dass die angegebenen Maßnahmen so konkret wie nötig, aber so breit wie möglich beschrieben werden - das gibt euch eine gewisse Flexibilität beim Verausgaben. Besipiele:
- "Exkursion" statt "Exkursion vom 14.-16.03 nach Paris"
- "Kursmaterial" statt "100 Lupen, 30 Kugelschreiber, 7 Blöcke"
- "Lehrauftrag" statt "Lehrauftrag an Frau XY für Lehrveranstaltung YZ"
Sollte dennoch eine Änderung des Vergabevorschlags im Nachhinein notwendig sein, muss eine Umwidmung durchgeführt werden. Das Verfahren dazu wird oben im Bereich "Dezentrale Vergabe (Informationen für Fachbereiche)" bzw. "Informationen für Geförderte" beschrieben.