Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung
Studierende mit einer Behinderung, chronischer Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung, die die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erschwert, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, dass Studien- und Prüfungsleistungen unter angemessenen Bedingungen chancengleich erbracht werden können. Nachteile, die Studierende mit den genannten Beeinträchtigungen gegenüber den anderen Studierenden bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen haben, sollen soweit als möglich ausgeglichen werden. Auf die Anforderungen, die zu dem Leistungsbild der Prüfung gehören, darf dabei aber nicht verzichtet werden. Daher müssen nachteilsausgleichende Maßnahmen individuell im Vorfeld der jeweiligen Studien- und Prüfungsleistung festgelegt werden.
Beispiele für Nachteilsausgleiche:
Schreibzeitverlängerungen für Klausuren
Pausen in Prüfungen
Separater Raum während der Prüfung
Fristverlängerung von Abgabeterminen
Nutzung technischer Hilfsmittel
Umwandlung der Form der Leistung
...
Nachteilsausgleiche können beim Prüfungsamt beantragt werden. In der Regel sind ein selbst formulierter Antrag sowie ein fachärztliches Attest notwendig:
Schreiben Sie einen offiziellen Brief (mit Matrikelnr. und Unterschrift). Darin erklären Sie die
Symptome bzw. Schwierigkeiten im Studium.
Im zweiten Teil schreiben Sie, was Sie brauchen und beantragen, um gleiche Chancen zu haben. Im fachärztlichen Attest sollte dies aus medizinischer Perspektive erläutert werden.
Achtung: In rechtswissenschaftlichen Studiengängen sind für den Antrag Formulare vorgesehen. Diese findet ihr hier.
In Medizin, Pharmazie und weiteren Studiengängen mit Staatsexamen liegen meist eigene
Regelungen vor. Bitte informieren Sie sich deshalb bei Ihrem Prüfungsamt.
Der Antrag muss zusammen mit der Prüfungsanmeldung oder spätestens 4 Wochen vor der
Prüfungsleistung gestellt werden. Beratung zu Fragen bezüglich des Nachteilsausgleichs im Studium erhalten Sie bei der Beratung für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung der Universität Freiburg: Diese findet ihr hier.
Stand: 03.02.2022