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Aufgabenbereiche der Gremien

Hier wird eine kleine Übersicht über die Aufgabe der Gremien gegeben.

 

Präsidium der Studierendenrates:

Das Präsidium wird gewöhnlich von 2 Menschen besetzt. Diese leiten die wöchentliche Sitzung des Studierendenrates. Zudem zählen sie die Abstimmungsübersichten aus und erstellen die Tagesordnung. Beide erhalten jeweils einen Sockelbetrag von 25€ und 15€ Sitzungsgeld.

 

Vorstand der Studierendenvertretung:

Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört die Repräsentation der Studierendenvertretung, sowie ihre Interessen, nach außen und das Finden von Wegen zur Durchsetzung dieser. Beispielhaft sei hier die Teilnahme an den Landesastenkonferenzen genannt.
Er setzt die Beschlüsse des Studierendenrates (StuRa) und des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) um. Hierzu steht er im Kontakt mit universitätsinternen Strukturen und Personen, wie bspw. dem Rektorat in einem monatlichen Jour Fixe.
Zudem leitet er die Sitzungen des AStA und erledigt die Verwaltungsarbeit innerhalb der Studierendenvertretung. Der Vorstand ist durch das imperative Mandat an die Beschlüsse des StuRa gebunden.

Mitglieder*innen des Vorstandes erhalten einen Sockelbetrag von 400€ und 15€ Sitzungsgeld.

 

Referate & Autonome Referate

Referate arbeiten selbständig im Rahmen der Beschlüsse des Studierendenrats zu bestimmten Aufgabengebieten. Die Referent*innen sind in ihrer Funktion Teil des AStAs und müssen an dessen Sitzungen teilnehmen.

Autonome Referate sind Referate mit besonderen Rechten und in diesem Sinne von der Satzung besonders geschützt. Sie arbeiten insbesondere zur Förderung der Gleichstellung und zum Abbau von Benachteiligungen von Minderheiten.

Die Referent*innen erhalten einen Sockelbetrag von 25€ und 15€ Sitzungsgeld.

Eine Übersicht aller Referate findet man hier.

 

WSSK (Wahl- Schlichtungs- und Satzungskommission)

Die WSSK entspricht der Judikative der Studierendenschaft. In ihren Aufgabenbereich fällt insbesondere die Organisation und Durchführung der Wahlen zum Studierendenrat und der Fachbereichsvertreter*innen. Daneben prüft sie Anträge der direktdemokratischen Einflussnahme (Antrag auf Ausrichtung einer Vollversammlung, Antrag auf Durchführung einer Urabstimmung) und dient als Anlaufstelle für Studierende, die Beschwerde aufgrund von Mandatsübertretungen der gewählten Personen einlegen wollen. Außerdem erstellt sie Stellungnahmen zur Auslegung der Satzungen und Geschäftsordnungen.

Mitglieder*innen der WSSK erhalten für jede abgehaltene Sitzung 15€ Sitzungsgeld. Zudem erhalten sie für die ordnungsmäßige Durchführung der Wahl je 600€ nach Beendigung der Wahl. 

 

Studierendenvorschlagsgremium (SVB-Gremium)

Hintergrund: Das Studierendenvorschlagsbudget (SVB), ein Teil der ehemaligen Qualitätssicherungsmittel (QSM), wird auf Vorschlag der Verfassten Studierendenschaft vergeben. Der StuRa der Universität Freiburg hat beschlossen, zur Koordination und Vergabe des SVB ein Gremium einzusetzen, das hiermit für die nächste Vergaberunde 2021 ausgeschrieben wird.
Die Höhe der zu vergebenden Mittel liegt derzeit bei ca. 1,4 Millionen Euro pro Jahr (11,764 % der ehemaligen QSM). 400.000 Euro dieser Mittel werden in einem zentralen Projektwettbewerb anhand festgelegter Kriterien ausgeschrieben und antragsbasiert vergeben, die restlichen Mittel werden dezentral auf Vorschlag der Fachbereiche vergeben (vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des StuRa).

Aufgaben: Die Aufgaben des Gremiums strukturieren sich in zwei Aufgabenblöcke.
Den ersten Block bildet die Vergaberunde der Gelder für das Haushaltsjahr 2021. Zum einen bedeutet das die Prüfung der dezentralen Anträge auf ihre Vollständigkeit sowie ihre formale und inhaltliche Korrektheit und zum anderen die Prüfung und Auswahl der Anträge für den zentralen SVB-Projektwettbewerb nach den aufgestellten Kriterien der Ausschreibung sowie
den geltenden gesetzlichen Vorgaben und Regelungen.
Die Aufgaben des zweiten Blocks verteilen sich über die gesamte Amtsperiode. Es handelt sich dabei um die Verwaltung der vergebenen Gelder.

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