Antworten Wahlprüfsteine 2016 Die Linke
Die Antworten der Partei Die Linke zu unseren Fragen zur Landtagswahl 2016.
Die Antworten in Originalform sind auch hier als PDF erhältlich. Unsere Fragen sind auf dieser Seite jeweils fett hervorgehoben.
Hochschulstruktur und -finanzierung:
• Was ist Ihre Bilanz zum neuen Hochschulfinanzierungsvertrag? Wie bewerten Sie die Aufteilung der zu vergebenen Mittel zwischen Universität (88,236%) und Studierenden(11,764%) in Hinblick auf die Mitbestimmung durch die Studierenden?
Der Hochschulfinanzierungsvertrag weist einige eklatante Mängel auf. Zwar wurden die Mittel erhöht, allerdings halten wir sowohl Ausmaß als auch Verteilung der Mittel für unzureichend. Es finden sich von Seiten der Landesregierung auch keine verbindlichen Aussagen zur Tarifbindung neugeschaffener Stellen wieder. Hier hätten wir uns klare Personalschlüssel mit Manteltarifvertrag gewünscht. Statt eines Befristungsverbotes für Hochschulangestellte können Verträge mit einer Laufzeit von unter zwei Jahren in Ausnahmefällen immer noch abgeschlossen werden. Auch fehlen Förderprogramme für sozial schwache Schülerinnen und Schüler um den Hochschulzugang weiter zu öffnen und die soziale Selektion zu verringern. Zusätzlich, zur Erhöhung der Grundfinanzierung, hätten aus unserer Sicht die Qualitätssicherungsmittel wieder auf 280 Euro pro Semester pro Studierenden angehoben werden müssen. Über deren Verwendung sollten die Verfassten Studierendenschaften selbst entscheiden. Auch die Aufteilung der zu vergebenden Mittel sehen wir als unzureichend an. Um die Mitbestimmung der Studierenden zu stärken, sollten diese auch über einen höheren Anteil finanzieller Mittel entscheiden. Wir sind generell für eine höhere studentische Mitbestimmung auf allen Ebenen und fordern zusätzlich die Abschaffung der Hochschulräte.
• Wie bewerten Sie die Transparenz der Vergabe der Mittel innerhalb der Grundfinanzierung?
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass die Vergabe der Mittel innerhalb der Grundfinanzierung transparent und nachvollziehbar aufbereitet wird. Für öffentliche Hochschulen, als Teil des öffentlichen Raums, muss das Transparenzgebot uneingeschränkt gelten. Kritisch sehen wir dies vor allem im Bereich der Drittmittel. Diese bilden ein Einfallstor für einzelne Kapitalinteressen und spezifische Einflussnahme an den Universitäten. Deswegen brauchen wir nicht nur bei der Grundfinanzierung, sondern vor allem auch bei den Drittmitteln und weiteren privaten Zuwendungen uneingeschränkte Transparenz.
• Wie stehen Sie zu einer erneuten Exzellenzinitiative?
DIE LINKE will die Exzellenzinitiative mit Ablauf der derzeit laufenden Förderperiode einstellen, um mit den frei werdenden Finanzmitteln eine Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen zu erreichen. Die Exzellenzinitiative hat, anders als behauptet, Differenzen zwischen den Hochschulen nicht sichtbar gemacht, sondern erst im großen Umfang geschaffen und durch ungleiche Rahmenbedingungen Verlierer erzeugt. Die hieraus entstandene Klassengesellschaft in der Hochschullandschaft dient ausschließlich den Gewinnern dieses Wettbewerbs.
• Für wie demokratisch halten Sie die aktuelle Hochschulstruktur in Hinsicht auf die Besetzung von Universitätsgremien?
DIE LINKE kämpft für die Demokratisierung der Hochschulen. Wir wollen stärkere Mitspracherechte für alle Beschäftigten und Studierenden. Hochschulgremien sollten viertelparitätisch besetzt werden, damit allen Statusgruppen der Hochschule die Mitbestimmung gesichert wird. Über die Besetzung von Gremien hinaus halten wir es zudem für nötig, die Entscheidungskompetenzen von den Leitungsstrukturen auf die Hochschulgremien zu übertragen, insbesondere bei Fragen des Haushalts und der Struktur- und Entwicklungsplanung. Hochschulräte wollen wir abschaffen.
Verfasste Studierendenschaft:
• Wie stehen Sie zu einer stärkeren Vertretung von nichtprofessoralen Mitgliedern in Universitätsgremien? Wie stehen Sie zu einer paritätischen Besetzung z.B. des Senats?
DIE LINKE will stärkere Mitspracherechte für alle Beschäftigten und Studierenden in Hochschulgremien. Die viertelparitätische Besetzung des Senats soll die Mitbestimmung aller Statusgruppen an den zentralen Entscheidungen der Hochschule sichern.
• Was halten Sie von der Idee, die Wahl der studentischen Senatsmitglieder an die Studierendenvertretung zu binden?
DIE LINKE begrüßt grundsätzlich Instrumente der direkten Demokratie. Die Delegierung der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Senat durch die Studierendenvertretung sehen wir daher als einen weniger geeigneten Weg an, die Interessen der Studierenden in den Senat zu bringen.
• Die Verfasste Studierendenschaft wurde mit einem politischen Mandat (§65 LHG) eingeführt. Was verstehen Sie unter diesem Mandat? Streben Sie Änderungen bezüglich des politischen Mandats an?
Das politische Mandat ist eine juristische Konstruktion, deren Zweck die Einschränkung von Äußerungen und Handlungen der Verfassten Studierendenschaft darstellt. Begründet wird sie vordergründig mit dem Verweis auf die Zwangsmitgliedschaft der Studierenden, aus der sich diese Beschränkung auf die Interessen der Mitglieder ableite. Ziel ist die Abschreckung sowie das Unterbinden von Äußerungen und Handlung, die Themen jenseits der Studierendenpolitik berühren. Nicht nur durch die möglichen juristischen Folgen eines Verstoßes, sondern vor allem durch eine sich immer wieder als willkürlich erweisende Trennung zwischen politischem und allgemeinpolitischem Mandat. DIE LINKE setzt sich sowohl in Baden-Württemberg als auch bundesweit für die Verfasste Studierendenschaften mit allgemeinpolitischem Mandat ein.
• Welche Änderungen streben Sie in Bezug auf die Verfasste Studierendenschaft an?
Die Verfasste Studierendenschaft muss frei und alleine über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel entscheiden. Diese müssen auf 280 Euro pro Semester pro Studierenden angehoben werden. Ein allgemeinpolitisches Mandat halten wir für erstrebenswert. Dort wo konkrete administrative Aufgaben durch die Verfasste Studierendenschaft übernommen werden, sollte es auch materielle Kompensation dafür geben. Die Systemik zur Benennung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern sollte insbesondere im Hinblick auf kleinere Gruppen demokratisiert werden, was vor allem bedeutet, dass mehr als eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter pro Mandat benannt werden darf.
Studienstruktur:
• Welche Bilanz ziehen Sie nach fünf Jahren Bachelor-Master-System in Baden-Württemberg? Welchen Einfluss hat dieses System Ihrer Meinung nach auf die Qualität der Lehre?
Die Einführung von Bachelor und Master im Zuge der Bologna-Reform hat die Studiengänge zusätzlich verschult: Studieren wird von Zeitdruck und Prüfungsstress bestimmt. Zudem ist eine zunehmende Orientierung an den kurzfristigen Bedarfen des Arbeitsmarktes zu erkennen, die Vermittlung des selbstbestimmten wissenschaftlichen Arbeitens tritt hierdurch zunehmend in den Hintergrund.
• Würden Sie sich für einen generellen Rechtsanspruch auf einen Masterplatz für Bachelorabsolvent*innen einsetzen?
DIE LINKE will die Hochschulen öffnen. Wir setzen uns für die Überwindung von Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen wie NC, Auswahlgesprächen, IQ-Tests oder Bewerbungsgesprächen sowie für den freien Zugang zum Master für alle Studierenden mit einem Bachelorabschluss oder vergleichbaren Qualifikation im Rahmen eines Bundesgesetzes zur Hochschulzulassung ein. Die Studierenden sollen selbst bestimmen können, welches Fach und wo sie studieren und welchen Abschluss sie absolvieren möchten. Darüber hinaus muss die Durchlässigkeit zwischen Universitäts- und Fachhochschulstudiengängen erhöht werden. Hochschulstudiengänge müssen auch für diejenigen, die über eine berufliche Ausbildung gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder eine vergleichbare Ausbildung verfügen, geöffnet werden.
• Wie bewerten Sie die Lehramtsreform? Welchen Änderungsbedarf sehen Sie hier?
Wir sehen die Umstellung des Staatsexamens zum Bachelor, bzw. Master of Education sehr kritisch. Es stellt eine weitere Abkehr von der Praxisorientierung dar. Das Schulpraxissemester wird erst im Verlauf des Masterstudiums stattfinden und damit mindestens ein Jahr später als früher. Damit Studierende erkennen können, ob sie für den Lehrberuf geeignet sind, sollte das Praxissemester im Bachelor verortet sein. Der Übergang vom Bachelor in den Master stellt einen Bruch dar, welcher die Planungssicherheit der Studierenden deutlich verschlechtert. Anstatt auf zehn Semester planen zu können, muss nun auf sechs und dann vier Semester geplant werden. Auch besteht die Gefahr, überhaupt nicht in den Masterstudiengang aufgenommen zu werden. Für Lehrberufe und das deutsche Schulsystem ist das unpraktikabel. Wir stehen für einen Rechtsanspruch auf ein Masterstudium für alle Studierenden, welche den Bachelor abgeschlossen haben. Der Master of Education wiederum muss die Zulassung zur Promotion ermöglichen. Das Land muss eine einheitliche Reglung bezüglich der wissenschaftlichen Begleitstudien, der Platzierung des Schulpraxissemesters und der Länge des Bachelors und des Masters festlegen um Mobilität zu ermöglichen.
• Wie stehen Sie zur generellen Auflösung von Staatsexamensstudiengängen in Bachelor-Master-Studiengänge (z.B. Jura)?
DIE LINKE setzt sich für einen freien Zugang zum Master für alle Studierenden mit einem Bachelorabschluss oder einer vergleichbaren Qualifikation ein (siehe Antwort auf vorherige Frage). Da sich der Zugang zum Master-Studium zunehmend als weitere Stufe zur Selektion im Bildungssystem herausstellt, sehen wir eine Auflösung des Staatsexamens derzeit als problematisch an. Für die Bachelor-Absolventen besteht die Gefahr, dass es keinen konkreten Anschluss im akademischen System gibt.
• Welche Position vertreten Sie zum Anwesenheitszwang bei Lehrveranstaltungen?
Anwesenheitszwang in Lehrveranstaltungen sowie deren Überprüfungen lehnt DIE LINKE grundsätzlich ab. Selbstbestimmtes wissenschaftliches Arbeiten wird nicht durch die Anwesenheit bei Lehrveranstaltungen nachgewiesen.
Gender/Chancengleichheit:
• Welche Fördermaßnahmen streben Sie an, um den Anteil an Professorinnen* zu erhöhen?
DIE LINKE strebt vor allem an, die „gläserne Decke“ im Wissenschaftssystem zu durchbrechen. Hierfür wollen wir auf Bundesebene mit einem Anreizprogramm zehn Jahre lang die Einrichtung von 100.000 unbefristeten Stellen fördern, um auf diesem Wege knapp 40 Prozent des angestellten wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen eine dauerhafte Perspektive zu ermöglichen. Dabei ist eine Besetzung der Stellen mit einem Anteil von 50 % Frauen anzustreben. Neben dem Bund wollen wir aber auch vom Land Baden-Württemberg ein explizites Förderprogramm zur wissenschaftlichen Qualifikation von Frauen und zum Erreichen von einem höheren Anteil an Professorinnen. Selbstverständlich müssen darüber hinaus insbesondere im akademischen Mittelbau die Arbeitsbedingungen deutlich verbessert werden. Sonst gehen insbesondere Frauen aufgrund der spezifischen gesellschaftlichen Mehrbelastung auf dem Weg zur Professur verloren. Vor allem bedarf es besserer Bezahlung und mehr sozialverträgliche und unbefristete Arbeitsverhältnisse sowie einen Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort.
• Streben Sie eine Promotionsförderung für Frauen* an?
Ja. Allerdings nur als Teil eines umfangreicheren Pakets, worauf wir länger in der vorhergehenden Frage eingehen.
• Worin sehen Sie den Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten?
DIE LINKE sieht die Aufgabe von Gleichstellungsbeauftragten allen Frauen, die Mitglied der Hochschule sind, eine gleichberechtigte Teilhabe zu sichern und sie vor Diskriminierung und Gewalt zu schützen. Benachteiligungen, wie der anhaltende Lohnunterschied von mehr als 20 Prozent, der geringe Anteil von Frauen in Entscheidungspositionen, Sexismus und Menschenrechtsverletzungen sind Ausdruck von Herrschaftsstrukturen, die wir überwunden wollen.
• Würden Sie die Einführung von Unisextoiletten in öffentlichen Gebäuden anstreben?
DIE LINKE unterstützt die Einführung von Unisextoiletten in öffentlichen Gebäuden, um Personen gemäß ihrem Identitätsgeschlecht eine Auswahlmöglichkeit zu bieten.
Barrierefreiheit
• Welche Maßnahmen zur Inklusion und Barrierefreiheit streben Sie an?
DIE LINKE will erreichen, dass allen Menschen die gleichen Möglichkeiten offenstehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzunehmen und ihre Potenziale zu entwickeln, unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen. Daher sehen wir Inklusion als Prozess an, der die notwendigen Kompetenzen im Bildungssystem stärkt, um alle Lernenden zu erreichen sowie auf die verschiedenen Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einzugehen. Erreicht wird dies durch verstärkte Partizipation an Lernprozessen, Kultur und Gemeinwesen sowie durch eine konsequente Reduktion von Exklusion in der Bildung.
• Minderjährige Studierende stehen durch ihre rechtliche Unmündigkeit an der Universität einer Vielzahl von Problemen gegenüber, z.B. im Labor, bei der Bewerbung. Wie planen Sie durch bildungspolitische Maßnahmen damit umzugehen?
DIE LINKE will die rechtliche Unmündigkeit in dieser Form grundsätzlich aufheben, weil wir junge Menschen bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres für mündig erachten. Daher treten wir z.B. für ein aktives und passives Wahlrecht zu Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen ab dem 16. Lebensjahr ein.
• Welche Fördermaßnahmen streben Sie an, um finanzielle und soziale Hürden für Studierende aus Nicht-Akademiker*innenfamilien abzubauen?
DIE LINKE setzt sich vor allem für einen Ausbau des BAföGs ein, um finanzielle Hürden abzubauen (siehe hierzu auch die Antwort auf die Frage zu den Zukunftsplänen zur Umstrukturierung des BAföG-Programms auf Bundesebene unter dem TOP Bildungsgebühren). Als Ausbildungsförderung mit Rechtsansprüchen und Verlässlichkeit gibt es hierzu keine Alternative. Die in den vergangenen Jahren erfolgten Anpassungen von BAföG-Sätzen und -Freibeträgen hat sich nicht an der Preis- und Einkommensentwicklung orientiert, dies muss umgehend korrigiert werden. Um soziale Hürden abzubauen ist zudem eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen nötig. Diese soll zum Ersten durch eine ausreichende Anzahl von Bachelor- und Masterplätzen allen Bewerberinnen und Bewerbern einen Studienplatz in der von ihnen gewählten Fach und Hochschule garantieren. Zum Zweiten muss sie ausreichend sein, um flächendeckend ein hochwertiges Studium zu ermöglich, ohne dass für den Studienerfolg auf privat finanzierte Angebote zurückgegriffen werden muss. Zusätzlich wollen wir sämtliche Formen von Hochschulgebühren, auch versteckte und Verwaltungsgebühren, abschaffen. Ebenso die Zulassungsbeschränkungen.
• Was halten Sie von den aktuellen Zugangsbedingungen an Hochschulen (z.B. Eignungstests)? Welche alternativen Verfahren zum Hochschulzugang können Sie sich vorstellen?
DIE LINKE lehnt Eignungstests und andere Verfahren, die angeblich die Leistungsfähigkeit oder die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber feststellen sollen, grundsätzlich ab. Sie spiegeln in der Regel lediglich die sozioökonomische Herkunft der Bewerber*innen wieder und verstärken die bereits vorhandene soziale Selektion im Bildungssystem. Mit der Hochschulreife bzw. dem Bachelor-Abschluss haben Studierende nachgewiesen, dass sie über die Fähigkeit verfügen, ein Studium zu absolvieren bzw. es fortzusetzen.
Geflüchtete an Hochschulen:
• Wie möchten Sie dafür sorgen, dass Geflüchteten ein einfacherer Zugang zu Hochschulen ermöglicht wird? Wie wollen Sie Hürden, die dies momentan erschweren, abbauen?
DIE LINKE fordert ein Bund-Länder-Programm „Sofortmaßnahmen in der Bildung“ aufzulegen und in dessen Rahmen folgende Aufgaben mitzufinanzieren: zusätzliche Sprach- sowie Alphabetisierungskurse, auch für erwachsene Flüchtlinge, Schaffung von zielgerichteten Informationsmöglichkeiten über Studien- und Ausbildungsangeboten, Angebote zum Nachholen des Schulabschlusses, Geflüchteten eine gleichberechtigte Aufnahme eines regulären Studiums zu ermöglichen (durch finanzielle Unterstützung der Hochschulen und der Abschaffung der Residenzpflicht), Instrumente zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen weiterzuentwickeln, zu entbürokratisieren und klare Regelungen für die Feststellungsverfahren vorhandener Qualifikationen und Kompetenzen zu schaffen, einen gleichberechtigten Zugang zur Bundesausbildungsförderung nach einem dreimonatigen Aufenthalt im Bundesgebiet zu gewähren sowie einen rechtssicheren Aufenthalt unabhängig des Duldungssystems während und nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums zu schaffen.
• Planen Sie, die eingerichteten Stipendien für Geflüchtete weiterzuführen und/oder auszuweiten?
DIE LINKE fordert anstelle von Stipendien den Zugang von Geflüchteten zum BAföG zu verbessern. Nach aktueller Rechtslage besteht für Asylsuchende eine Förderlücke. Sobald sie mit einem Studium eine Ausbildung besuchen, die durch BAföG-Leistungen gefördert werden könnte, werden ihnen die Leistungen für den Lebensunterhalt nach Asylbewerberleistungsgesetz gestrichen. Daher sollte ihnen eine Förderung durch das BAföG gewährt werden, sobald sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten.
• Wie wollen Sie die Anerkennung von Abschlüssen von Geflüchteten erleichtern?
DIE LINKE fordert Instrumente zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen weiterzuentwickeln, zu entbürokratisieren und klare Regelungen für die Feststellungsverfahren vorhandener Qualifikationen und Kompetenzen zu schaffen und dabei die besondere Situation von Geflüchteten zu berücksichtigen. Studienleistungen und Studienabschlüsse sowie Berufsabschlüsse müssen unbürokratisch und schnell anerkannt und gegebenenfalls Qualifikationsergänzungen gebührenfrei ermöglicht werden. Die Richtlinie 2005/36/EG muss endlich umgesetzt und im Ausland erworbene Abschlüsse und Qualifikationen damit anerkannt werden.
• Befürworten Sie ein Bleiberecht für studierende Geflüchtete?
DIE LINKE fordert, dass Geflüchtete, die an einer Hochschule in Deutschland studieren, einen rechtssicheren Aufenthalt erhalten, unabhängig vom Duldungssystem während des Studiums. Nach erfolgreichem Abschluss ist dieser rechtssichere Aufenthalt um zwei weitere Jahre zu verlängern.
• Wie stehen Sie zu der Forderung, allen Geflüchteten unabhängig von der Fluchtursache den Zugang zu Hochschulen zu ermöglichen?
DIE LINKE tritt dafür ein, dass Geflüchtete gleichberechtigt, wie allen anderen Studienbewerberinnen und -bewerbern auch, die Aufnahme eines regulären Studiums ermöglicht wird. Den Zugang von Geflüchteten zum Bildungssystem mit ihrer Fluchtursache zu verbinden lehnen wir daher grundsätzlich ab.
Bildungsgebühren:
• Wie stehen Sie generell zur Einführung von direkten und indirekten Bildungsgebühren?
DIE LINKE spricht sich gegen jede Form von direkten oder indirekten Bildungsgebühren aus. Sie wirken nachweislich abschreckend auf einkommensschwächere Schichten und drängen diese entweder in vermeintlich marktnahe Bildungsangebote oder vollständig aus dem Bildungssystem.
• Würden Sie Bildungsgebühren für internationale Studierende, unabhängig von Herkunftsland und Organisation des Auslandstudiums, in Baden-Württemberg abschaffen?
Ja, DIE LINKE sprich sich gegen jede Form von direkten und indirekten Bildungsgebühren aus, unabhängig von der Herkunft der Bildungsteilnehmerinnen und-teilnehmer. Siehe hierzu auch die Antwort auf die vorherige Frage.
• Wie sehen Ihre Zukunftspläne zur Umstrukturierung des BAföG-Programms auf Bundesebene aus?
DIE LINKE fordert eine sofortige Erhöhung des BAföG-Satzes und der Freibeträge um 10 Prozent, eine regelmäßige Anpassung dieser an die Preis- und Einkommensentwicklung sowie eine Erhöhung der für Wohnzwecke vorgesehenen Pauschale auf 298 Euro. Darüber hinaus fordern wir eine deutliche Ausweitung des Kreises der BAföG-Empfängerinnen und -empfänger, insbesondere für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen, die noch bei ihren Eltern leben, die Abschaffung der Altersgrenze, eine Verlängerung der Bezugsdauer über die Regelstudienzeit hinaus um individuelle Lebens- und Ausbildungssituationen zu berücksichtigen, ein schnellerer Zugang von Geflüchteten zu Leistungen nach dem BAföG sowie eine Umwandlung des Studierenden-BAföGs in einen rückzahlungsfreien Vollzuschuss.
• Wie stehen Sie zur finanziellen Förderung von Verbrauchsmaterialien der Lehre (z.B. Praktikamaterialien in Studiengängen mit Laborpraktika)?
DIE LINKE fordert eine grundsätzliche Lehr- und Lernmittelfreiheit. Dies umfasst alle Mittel für Lehrveranstaltungen, auch Verbrauchsmaterialien in Laborpraktika, die von den Studierenden im Rahmen ihres Studiums erbracht werden.
• Welchen Standpunkt vertreten Sie zum Deutschlandstipendium?
DIE LINKE will das Deutschlandstipendium abschaffen und die hierfür aufgewandten Finanzmittel für eine Erhöhung und einen Ausbau des BAföG einsetzen. Als Ausbildungsförderung mit Rechtsansprüchen und Verlässlichkeit gibt es zum BAföG keine Alternative. Das nationale Stipendienprogramm fördert zudem überdurchschnittlich häufig Studierende aus akademisch gebildeten Familien und setzt daher die falschen Prioritäten in der Förderung.
• Was halten Sie von der Einführung eines landesweiten Semestertickets? Wären Sie im Falle eines hohen Preises für ein landesweites Semesterticket bereit, dieses aus Landesgeldern zu subventionieren?
DIE LINKE sieht die Einführung eines landesweiten Semestertickets für ein wichtiges sozialpolitisches und umweltpolitisches Instrument. Die Wahl des Studienortes darf nicht anhand des Geldbeutels entschieden werden. Ebenso darf von Studierenden nicht gefordert werden, ihr gesamtes persönliches Umfeld mit der Aufnahme eines Studiums hinter sich zu lassen. Ein preisgünstiges Ticket wäre für uns auch durch eine Subventionierung aus Landesmitteln vorstellbar, so wie beispielsweise auch Fahrkarten für Auszubildenden im Dualen System gefördert werden.