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Antworten Wahlprüfsteine 2016 CDU

Die Antworten der CDU zu unseren Fragen zur Landtagswahl 2016.

Die Antworten in Originalform sind auch hier als PDF erhältlich. Unsere Fragen sind auf dieser Seite jeweils fett hervorgehoben. Wenn keine Antwort angegeben ist, hat die Partei nicht auf diese Frage geantwortet.

Hochschulstruktur- und finanzierung:

Was ist Ihre Bilanz zum neuen Hochschulfinanzierungsvertrag? Wie bewerten Sie die Aufteilung der zu vergebenen Mittel zwischen Universität (88,236%) und Studierenden(11,764%) in Hinblick auf die Mitbestimmung durch die Studierenden?

Der Hochschulfinanzierungsvertrag hält nicht, was er verspricht. Rund die
Hälfte des finanziellen Aufwuchses zum Beispiel entstammt der
Umwidmung bisheriger Programmmittel wie den
Qualitätssicherungsmitteln, die zu 88,236 % in die Grundfinanzierung
überführt wurden. Bei diesen Mitteln ist nicht nur die studentische
Mitentscheidungsbefugnis entfallen, sondern auch deren Zweckbindung
für Studium und Lehre. Die Beschneidung der studentischen
Mitentscheidungsbefugnis haben wir in diesem Zusammenhang mehrfach
kritisiert.


Wie bewerten Sie die Transparenz der Vergabe der Mittel innerhalb der Grundfinanzierung?

Über die Vergabe der Mittel innerhalb der Grundfinanzierung entscheidet
die Hochschule. Das entspricht unserem Leitbild der eigenverantwortlich
handelnden und geführten Hochschule. Dass die studentische
Mitentscheidung über einen Großteil der bisherigen
Qualitätssicherungsmittel mit dem neuen Hochschulfinanzierungsvertrag
entfallen ist, haben wir kritisiert.


Wie stehen Sie zu einer erneuten Exzellenzinitiative?

Die CDU begrüßt, dass die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern
fortgeführt werden soll. Der im Vergleich zu den anderen Bundesländern
weit überproportionale Erfolg der baden-württembergischen Universitäten
in den bisherigen Ausschreibungsrunden der Exzellenzinitiative in allen
drei Förderlinien dokumentiert deren Spitzenstellung eindrucksvoll. Wir
wollen allen Universitäten ermöglichen, ihren erfolgreichen Weg in den
Förderlinien der Exzellenz weiter zu gehen und die Chancen in der
kommenden Ausschreibungsrunde maximal zu nutzen.


Für wie demokratisch halten Sie die aktuelle Hochschulstruktur in Hinsicht auf die Besetzung von
Universitätsgremien?

Universitätsgremien müssen entsprechend den universitären Funktionen
besetzt werden und sind deshalb keine allgemein-demokratischen
Gremien wie Parlamente oder Gemeinderäte. Daran gemessen sind die
demokratischen Anforderungen an universitäre Gremien bestens erfüllt.

Verfasste Studierendenschaft:

 • Wie stehen Sie zu einer stärkeren Vertretung von nichtprofessoralen Mitgliedern in Universitätsgremien? Wie stehen Sie zu einer paritätischen Besetzung z.B. des Senats?

Aus den genannten Gründen halten wir eine stärkere Vertretung nicht-
professoraler Mitglieder oder gar eine paritätische Besetzung des Senats
für nicht sinnvoll. Denn die Professorinnen und Professoren sind die
zentralen Träger von Forschung und Lehre, weshalb sie den bestimmenden
Einfluss in den universitären Gremien - übrigens auch aus
verfassungsrechtlichen Gründen - haben und haben müssen.


Was halten Sie von der Idee, die Wahl der studentischen Senatsmitglieder an die
Studierendenvertretung zu binden?

Das wäre eine konsequente Fortsetzung des Prinzips der verfassten
Studierendenschaften. Da wir diesbezüglich eine Reform anstreben, wollen
wir die Frage der Wahl der studentischen Senatsmitglieder in diesem
Zusammenhang diskutieren und regeln.


Die Verfasste Studierendenschaft wurde mit einem politischen Mandat (§65 LHG) eingeführt. Was verstehen Sie unter diesem Mandat? Streben Sie Änderungen bezüglich des politischen Mandats an?

Alle Studierenden einer Hochschule sind Mitglieder in der Verfassten
Studierendenschaft und sind verpflichtet, für diese Beiträge zu entrichten.
Die Studierenden müssen sich daher darauf verlassen können, dass das
Gebot der weltanschaulichen, religiösen und parteipolitischen Neutralität
gewahrt wird. Wir fordern daher die klare Festschreibung eines
hochschulpolitischen Mandats im Landeshochschulgesetz.


Welche Änderungen streben Sie in Bezug auf die Verfasste Studierendenschaft an?

Wir wollen die Verfasste Studierendenschaft im Sinne der Stärkung der
studentischen Mitspracherechte unter Einbeziehung der Studierendenweiterentwickeln.

Hierzu werden wir eine klare Definition und Aufteilung
der Aufgaben von Verfasster Studierendenschaft und Hochschule
vornehmen, die Finanzierungs- und Mitgliedschaftsverhältnisse neu ordnen
sowie das Mandat auf hochschulpolitische Aspekte konzentrieren.

Studienstruktur:

Welche Bilanz ziehen Sie nach fünf Jahren Bachelor-Master-System in Baden-Württemberg? Welchen Einfluss hat dieses System Ihrer Meinung nach auf die Qualität der Lehre?

Baden-Württemberg hat im Bologna-Prozess die Studienabschlüsse auf
Bachelor und Master umgestellt. Wir wollen die eingeführten
Bachelor/Master-Studiengänge weiterentwickeln und die
Grundlagenorientierung des grundständigen Studiums stärken. In diesen
Veränderungen liegt auch erhebliches Verbesserungspotential der
angestrebten nationalen und internationalen Mobilität.

 

Würden Sie sich für einen generellen Rechtsanspruch auf einen Masterplatz für
Bachelorabsolvent*innen einsetzen?

Wir sprechen uns dafür aus, dass auch zukünftig Zulassungskriterien (u.a.
Abschlussnote des Bachelorstudiums) für das Masterstudium gelten sollen,
ansonsten würden die Ziele der Bologna-Reform in Teilen konterkariert.


Wie bewerten Sie die Lehramtsreform? Welchen Änderungsbedarf sehen Sie hier?

Auf die Lehrer kommt es an! Vor diesem Hintergrund ist uns eine
Lehrerausbildung, die neben Fachlichkeit angehende Lehrerinnen und
Lehrer bestmöglich auf die sich wandelnden Herausforderungen des
Schulalltags vorbereitet, von großer Wichtigkeit. Dazu ist aus unserer Sicht
auch erforderlich, dass Lehramtsstudierende möglichst früh mit der
Berufspraxis in Kontakt treten können.
Ein massiver Schwachpunkt der Neuordnung der Lehrerausbildung liegt
nach unserer Einschätzung in der Polyvalenz des Bachelors. Sie besteht
nur auf dem Papier – in der Wirklichkeit ist sie so nicht vorhanden. Auch ist
es ein grober Irrtum, dass für Bachelorabsolventen im Lehramt ein
Arbeitsmarkt bestehe. Wir erkennen daher die Gefahr, dass sich der
Übergang Bachelor/Master zu einem Nadelöhr für die Studierenden
entwickeln kann.


Wie stehen Sie zur generellen Auflösung von Staatsexamensstudiengängen in Bachelor-Master-
Studiengänge (z.B. Jura)?

Grundsätzlich ist die Auflösung der Staatsexamensstudiengänge eine
Möglichkeit – es gilt aber zwingend die oben beschriebenen Defizite zu
vermeiden. Allerdings liegt die Regelungszuständigkeit für Medizin und
Jura beim Bund und nicht beim Land.


• Welche Position vertreten Sie zum Anwesenheitszwang bei Lehrveranstaltungen?

Grundsätzlich gilt an den Universitäten das Prinzip der akademischen
Freiheit. Etwas anderes gilt natürlich, wenn Lehrveranstaltungen für ihre
Durchführung auf die einzelnen Teilnehmer angewiesen sind (z. B.
Seminare) oder die Anwesenheit am Semesterende bescheinigt werden
soll. Außerdem sehen wir in E-Learning-Angeboten und Bildungsportalen in
der Wissenschaft eine große Chance für eine zukunftsfähige
Hochschullehre. Lernerfolg und Abschlussqualität der Studierenden
werden zunehmend durch digitale Angebote bestimmt werden.

Chancengerechtigkeit: Gender

Welche Fördermaßnahmen streben Sie an, um den Anteil an Professorinnen* zu erhöhen?

Die von den früheren CDU-geführten Landesregierungen initiierten
speziellen Frauenförderprogramme des Ministeriums für Wissenschaft,
Forschung und Kunst leisten einen wichtigen Beitrag, um die Lücke in der
akademischen Karriereleiter zwischen dem Abschluss der Promotion und
der Professur für Frauen in Baden-Württemberg zu schließen. Durch
Programme wie das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm zur Vergabe
von Lehraufträgen, das Brigitte-Schlieben-Lange-Programm für
Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind oder das Margarete von
Wrangell-Habilitationsprogramm zur Förderung von Habilitationen von
Wissenschaftlerinnen ist der Anteil weiblicher Führungspersonen an baden-
württembergischen Hochschulen erfreulicherweise bereits sichtbar
gestiegen. Hier gilt es anzusetzen und diese erfolgreichen Programme in
eine ganzheitliche, aufeinander abgestimmte Gleichstellungsstrategie zu
überführen.


Streben Sie eine Promotionsförderung für Frauen* an?

Wir wollen bereits während der Hochschulausbildung die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf stärken. Dies soll insbesondere durch den Ausbau von
Teilzeitstudiengängen und anderen Maßnahmen der flexiblen
Studiengestaltung sowie durch bedarfsgerechte
Kinderbetreuungsangebote erfolgen. Die bewährten Programme, die dazu
beitragen, speziell Wissenschaftlerinnen auf ihrem Karriereweg zu
unterstützen, wollen wir zielgerichtet fortsetzen. Sensibilisieren und
unterstützen wollen wir die Hochschulen auch beim Thema „Dual Career“.


Worin sehen Sie den Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten?

Für die CDU ergibt sich der Auftrag der Gleichstellungsbeauftragten im
Bereich der Wissenschaft aus den gesetzlichen Vorgaben des
Landeshochschulgesetzes. Diese Regelungen bieten den Rahmen, um eine
effektive Wahrnehmung der Gleichstellungsaufgabe zu gewährleisten und
so die Geschlechtergerechtigkeit an den Hochschulen weiter
voranzutreiben.

Würden Sie die Einführung von Unisextoiletten in öffentlichen Gebäuden anstreben?

Auch in Anbetracht des mit der Einführung von Unisextoiletten
verbundenen baulichen und finanziellen Aufwands streben wir dies aktuell
nicht an.

Barrierefreiheit

Welche Maßnahmen zur Inklusion und Barrierefreiheit streben Sie an?

Wir stehen für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von
Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Als eine Partei,
die das „C“ im Namen trägt, ist es für uns wesentlicher Bestandteil
unseres Menschen- und Gesellschaftsbildes, ihre Rechte, Interessen und
Bedürfnisse zu fördern. Wir werden daher eine Inklusions- und
Teilhabestrategie Baden-Württemberg 2021 erarbeiten und umsetzen, uns
für ein barrierefreies Gemeinwesen, selbstbestimmtes Wohnen und dieTeilhabe am Arbeitsleben einsetzen. Die Landesverwaltung wollen wir zu
einem Musterbeispiel für barrierefreie Zugänglichkeit von Verwaltung
machen.

Minderjährige Studierende stehen durch ihre rechtliche Unmündigkeit an der Universität einer Vielzahl von Problemen gegenüber, z.B. im Labor, bei der Bewerbung. Wie planen Sie durch bildungspolitische Maßnahmen damit umzugehen?

Unser Augenmerk liegt zuallererst auf den intellektuellen Fähigkeiten der
Studierenden. Die Rahmenbedingungen an den Universitäten sind so zu
gestalten, dass minderjährigen Studierenden keine Nachteile entstehen.
 

Welche Fördermaßnahmen streben Sie an, um finanzielle und soziale Hürden für Studierende aus
Nicht-Akademiker*innenfamilien abzubauen?

Für die CDU steht fest, dass niemand aufgrund finanzieller oder sozialer
Hürden von einem Hochschulstudium abgehalten werden sollte. Neben
dem BAföG verhelfen auch Stipendien jungen Menschen dabei,
unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie eine ihren
Eignungen und Interessen entsprechende Ausbildung absolvieren zu
können. Den weiteren Ausbau dieser Programme gilt es zu unterstützen.
 

Was halten Sie von den aktuellen Zugangsbedingungen an Hochschulen (z.B. Eignungstests)? Welche alternativen Verfahren zum Hochschulzugang können Sie sich vorstellen?

Bereits heute kommt an den Hochschulen des Landes bei
zulassungsbeschränkten Fächern eine Vielzahl unterschiedlicher
Zulassungskriterien zum Einsatz. Neben der Abiturnote und der Anzahl von
Wartesemestern haben hochschuleigene Auswahlverfahren zur
Feststellung der fachspezifischen Studierfähigkeit in den vergangenen
Jahren ein stärkeres Gewicht erhalten. An diesem Kriterienmix wollen wir
festhalten.

Geflüchtete an Hochschulen:

Wie möchten Sie dafür sorgen, dass Geflüchteten ein einfacherer Zugang zu Hochschulen ermöglicht wird? Wie wollen Sie Hürden, die dies momentan erschweren, abbauen?

Verschiedene Akteure des Bildungssystems haben im Arbeitskreis
HOCHSCHULEWIRTSCHAFT am 02.02.2016 eine gemeinsame Erklärung zur
besseren Bildungsberatung von Flüchtlingen verabschiedet. Gemäß dieser
gemeinsamen Erklärung werden die Erfolgsfaktoren, damit Flüchtlinge
eine berufliche Ausbildung oder ein Studium aufnehmen und absolvieren
können, in einer zielgenauen Kompetenz- und Qualifikationserfassung,
einer das Qualifikations- und Kompetenzprofil umfassend
berücksichtigenden Studien- und Berufsberatung und einer fachlichen und
sprachlichen Vorbereitung auf die berufliche Ausbildung oder das Studium
gesehen. Dieser Ansicht schließt sich die CDU an.


 • Planen Sie, die eingerichteten Stipendien für Geflüchtete weiterzuführen und/oder auszuweiten?

Eine weitere notwendige Unterstützungsleistung für Flüchtlinge liegt in der
Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung oder des
Studiums. Hierzu bedarf es entsprechender Finanzierungsmodelle. Wir
wollen analysieren, zu welchen Ergebnissen die derzeitigen
Förderprogramme führen und werden davon abhängig über deren
Fortführung unter Berücksichtigung der Gleichstellung zwischen
verschiedenen Gruppen entscheiden.

Wie wollen Sie die Anerkennung von Abschlüssen von Geflüchteten erleichtern?

Die Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse wurden sowohl
auf Bundes- als auch auf Landesebene in den letzten Jahren erheblich
vereinfacht. Nun gilt es, die entsprechenden Stellen mit ausreichend
Personal auszustatten, damit die Verfahren zügig erledigt werden können.
Dies gilt insbesondere für die im Land zuständigen Regierungspräsidien
und die Welcome-Center in den Regionen.
 

Befürworten Sie ein Bleiberecht für studierende Geflüchtete?

Ausländische Studierende erhalten nach den geltenden Regeln eine
Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums bzw. für vorbereitende
Kurse. Hieran schließt sich nach erfolgreichem Abschluss an einer
deutschen Hochschule die Möglichkeit einer dauerhaftenNiederlassungserlaubnis an.
Diese Regelung halten wir für zielführend und
sehen keinen Änderungsbedarf.
 

Wie stehen Sie zu der Forderung, allen Geflüchteten unabhängig von der Fluchtursache den Zugang zu Hochschulen zu ermöglichen?

Drittstaatsangehörige, die in Deutschland studieren möchten, aber noch
nicht an einer deutschen Hochschule zugelassen wurden, können eine
Aufenthaltserlaubnis von bis zu neun Monaten erhalten. Voraussetzung ist
der Nachweis einer sogenannten Hochschulzugangsberechtigung. Verfügt
die oder der Betroffene jedoch über ausländische Bildungsnachweise, die
nicht den direkten Hochschulzugang eröffnen, können sie oder er eine so
genannte Feststellungsprüfung ablegen und damit eine fachgebundene
Hochschulzugangsberechtigung erwerben. Wir halten diese Regelung für
ausreichend, um allen Interessierten einen Zugang zu einer deutschen
Hochschule ermöglichen.

Bildungsgebühren:

Wie stehen Sie generell zur Einführung von direkten und indirekten Bildungsgebühren?

Eine Wiedereinführung von allgemeinen Studiengebühren in Baden-
Württemberg planen wir nicht.
 

Würden Sie Bildungsgebühren für internationale Studierende, unabhängig von Herkunftsland und Organisation des Auslandstudiums, in Baden-Württemberg abschaffen?

Wie bereits bei obiger Frage dargestellt planen wir in der kommenden
Legislaturperiode keine Wiedereinführung von Studiengebühren in Baden-
Württemberg.
 

Wie sehen Ihre Zukunftspläne zur Umstrukturierung des BaföGProgramms auf Bundesebene aus?

Seit dem Jahr 2015 finanziert der Bund die BAföG-Geldleistungen in voller
Höhe. Die Länder wurden durch diese Änderung erheblich entlastet. Zum
Schuljahr 2016 bzw. zum Wintersemsester 2016/17 werden außerdem die
Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge angehoben. Die CDU sieht in
diesen Änderungen eine sinnvolle Weiterentwicklung der bestehenden
Förderstrukturen.

Wie stehen Sie zur finanziellen Förderung von Verbrauchsmaterialien der Lehre (z.B.
Praktikamaterialien in Studiengängen mit Laborpraktika)?

Eine derartige finanzielle Förderung planen wir nicht.
 

Welchen Standpunkt vertreten Sie zum Deutschlandstipendium?

Die CDU bewertet das Deutschlandstipendium, das begabte und
leistungsstarke Studierende fördert und dabei neben den Noten auch
gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen
berücksichtigt, positiv. Wir begrüßen besonders, dass es sich hierbei um
ein gemeinsames Engagement von Bund, Hochschulen und privaten
Förderern handelt.


Was halten Sie von der Einführung eines landesweiten Semestertickets? Wären Sie im Falle eines hohen Preises für ein landesweites Semesterticket bereit, dieses aus Landesgeldern zu subventionieren?

Gemeinsam mit dem RCDS Baden-Württemberg fordern wir für die
Einführung eines landesweiten Semestertickets ein Modell, das für jeden
einzelnen Studierenden in Baden-Württemberg die größtmögliche
Wahlfreiheit bietet und die Belastung durch einen verpflichtenden
Sockelbeitrag so gering wie möglich hält. Eine mögliche Subvention eines
Semestertickets muss gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen
rechtfertigbar sein.

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