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Antrag auf Fachbereichswechsel

Ihr wollt den Fachbereich, in dem ihr aktiv und passiv innerhalb der Verfassten Studierendenschaft wählen dürft, wechseln? Hier findet ihr das aktuelle Formular des Antrags auf Fachbereichswechsel. Bitte beachtet die diesjährigen Fristen (13.05.-26.05.23). Eigentlich gilt ein Wechsel des Fachbereichs immer nur für das Jahr, in dem der Antrag gestellt wurde. Beim Auslesen des neuen Wähler*innenverzeichnisses werden die Zuordnungen wieder automatisch vom System vorgenommen und ihr rutscht in euren alten Fachbereich. Wir versuchen dennoch, einen dauerhaften Wechsel zu ermöglichen. Kreuzt dafür bitte das entsprechende Feld auf dem Formular an. Bitte beachtet, dass ein gesonderter Antrag bei der Universität gestellt werden muss, sofern ihr auch eure Wahlfakultät bei den Senats- und Fakultätratswahlen wechseln wollt. Auch dieser ist nur für die kommende Wahl gültig. Wollt ihr eure Wahlfakltät dauerhaft wechseln, so ist dies beim Service Center Studium möglich.

Antrag auf Fachbereichswechsel_ 2023.pdf — PDF document, 77Kb

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