Vollversammlung
Die Vollversammlung muss einmal im Jahr stattfinden und kann über alle Angelegenheiten der Studierendenschaft beschließen (§ 5 OrgaSatzung) In der Vollversammlung sind alle Studis rede-, antrags - und stimmberechtigt.
- Protokolle
- Anträge zur Vollversammlung am 12.12.2018
- Auch zur dieser Vollversammlung gibt es wieder mehrere wichtige Anträge, über die alle Studierende am 12.12.2018 diskutieren und abstimmen können.
- Unterlagen der VV am 09.12.2019
- Hier findet ihr alle Unterlagen zur studentischen Vollversammlung am 09.12.2019.
- Unterlagen der VV am 13.07.2022
- Hier findet ihr die Sitzungsunterlagen der Vollversammlung 2022.