Informationen zur StuRa-Wahl 2024
Die StuRa-Wahl 2024 findet wieder als Online-Wahl im Zeitraum vom 11.07. 10 Uhr bis 17.07.24 10 Uhr statt.
Informationen zur gleichzeitig stattfindenden Uniwahl finden sich auf der Website der Universitätsverwaltung
Die Amtliche Bekanntmachung der Wahl findet ihr hier.
Die Amtliche Bekanntmachung der Auslegung des Wähler*innenverzeichnisses findet ihr hier.
Die Amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge findet ihr hier.
Die vorläufige Amtliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses findet ihr hier.
Informationen zum StuRa-O-Mat des Referats für Hochschulpolitik findet ihr hier. Den StuRa-O-Mat findet ihr hier.
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Allgemeine Informationen zur Wahl
Ablauf der Wahl
Vom 11.07. ab 10 Uhr bis zum 17.07. 10 Uhr konnten Studierende unter wahl.uni-freiburg.de ihre Stimme bei den StuRa- und Universitätswahlen abgeben. Das funktionierte ganz einfach wie folgt:
Ihr loggt euch mit eurem Uni-Account ein. Danach müsst ihr über eine Schaltfläche einen Link generieren. Über diesen kommt ihr schließlich zur Übersicht eurer Stimmzettel.
Für euch gibt es in der Regel vier Stimmzettel: ganz oben für den Senat, darunter für den Fakultätsrat, darunter für die Initiativen im StuRa und zuletzt für euren Fachbereich. Was genau das jeweils ist haben wir euch weiter unten kurz erklärt. Das System erkennt, für welche Fakultät und welchen Fachbereich ihr wahlberechtigt seid und zeigt euch die entsprechenden Stimmzettel an.
Wählt jetzt einen Stimmzettel aus. Auf jedem Stimmzettel steht auch noch mal genau drauf, wie viele Stimmen wie vergeben werden können. Anschließend könnt ihr den Stimmzettel über eine Schaltfläche abgeben.
Wiederholt dies für alle vier Stimmzettel et voilà - ihr habt gewählt!
Aber was/wie wird eigentlich bei der StuRa-Wahl gewählt?
Der StuRa (Studierendenrat)
Der Studierendenrat ist das Legislativorgan der Verfassten Studierendenschaft. Er ist größtenteils basisdemokratisch organisiert und stützt sich auf die Studierendenschaft, die in 34 Fachbereichen organisiert ist. Alle Studierende eines Fachbereichs wählen bei den StuRa-Wahlen eine oder einen Vertreter*in, die oder der einmal in der Woche in den StuRa geht. Zu diesen 34 Sitzen hinzu kommen 10 direktgewählten Abgeordnete, die aus allen zur Wahl angetretenen Intitiativgruppen ebenfalls bei der Uniwahl uniweit gewählt werden. Diese 10 Plätze werden nach dem Adamsverfahren verteilt, was eine möglichst große Meinungsvielfalt gewährleisten soll.
Das Stimmgewicht eines Fachbereichs im StuRa ist abhängig von seiner jeweiligen Größe. Bis 300 Studierende hat der Fachbereich 2, ab 1200 4 Stimmen, dazwischen 3. Jede*r Abgeordnete hat eine Stimme.
Jeder Fachbereich muss einmal die Woche tagen. Die dort gefällten Entscheidungen werden von der oder dem jeweiligen Vertereter*in in die StuRasitzung getragen. Wegen des imperativen Mandats ist sie oder er dazu gezwungen so abzustimmen, wie in der Fachsbereichssitzung beschlossen wurde.
Der Studierendenrat wiederrum wählt das Exekutivorgan, den AStA, der sich aus den auf ein Jahr gewählten Vorständinnen und Vorständen, sowie den Referaten.
Ihr habt also eine Stimme für eine Liste von Leuten aus eurem Fachbereich, die die Interessen eures Fachs im StuRa vertreten. Außerdem habt ihr 10 Stimmen, die ihr auf die Listen von Hochschulgruppen, sog. Initiativen, verteilen könnt (kumulieren & panaschieren).
Was genau wird bei der Uniwahl gewählt?
Der Senat
Der Senat ist neben dem Universtitätsrat das höchste beschlussfassende Gremium der Universität. Ihm obliegt die Genehmigung von Berufungen, von Strukturentscheidungen, Änderungen von Satzungen und Prüfungsordnungen, sowie die Bestätigung der Wahl von Kanzler*in und Rektoratsmitglieder.
Im Senat sitzen die11 Dekan*innen, 8 gewählte professorale Mitglieder, je vier Mitglieder aus Administration- und Technik und dem Mittelbau, das Rektorat, der Rechtsberater (beratend), die Gleichstellungsbeauftragte und fünf studentische Mitglieder. Diese fünf studentischen Senator*innen könnt ihr bei dieser Uniwahl wählen. Deshalb habt ihr auch fünf Stimmen zur Verfügung.
In den Senat wird gewählt, wer auf den Listen, denen nach dem d'Hondt'schen Verfahren die Plätze zugeteilt werden, die meisten Stimmen hat.
Für den Senat stellen sich jedes Jahr Listen von Hochschulgruppen wie bspw. den Jusos auf. Es gibt aber auch die sog. BVS (Bündnis Verfasste Studierendenschaft), die sich freiwillig an die Beschlüsse des StuRas bindet und damit indirekt als Vertretung des StuRas im Senat fungiert.
Die Fakultätsräte
Dem Fakultätsrat einer Fakultät gehören mehrere professorale, fünf bis sechs studentische und einige Vertreter*innen des Mittelbaus an. Der FakRat beschäftigt sich hauptsächlich mit Fragen der Bildung, der Struktur der Fakultät und ihrer Finanzierung und entscheidet über die Neueinrichtung bzw. Schließung von Studiengängen. Auch in diesem Gremium ist die Vertretung der Studierenden durch Studierende sehr wichtig, damit nicht über unsere Köpfe hinweg Entscheidungen getroffen werden, die uns zum Nachteil gereichen. Die studentischen Vertreter*innen im FakRat berichten in regelmäßigen Abständen über die Beschlüsse des Gremiums in den u-Fachschaften und werden auch von diesen bei bestimmten Entscheidungen angewiesen.
Euch wird beim Einloggen ins Wahlportal der jeweilige Fakultätsrat angezeigt, für den ihr wahlberechtigt seid. Hier könnt ihr eure persönlichen studentischen Vertreter*innen wählen. Wie viele Stimmen ihr vergeben könnt, ist von Fakultätsrat zu Fakultätsrat unterschiedlich.
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Informationen zu Fristen und Formalia
Weitere allgemeine Informationen zur Wahl gibt es hier.
WICHTIG: Stichtag für die Erstellung des Wähler*innenverzeichnis ist der 02.05.2024. Danach immatrikulierte Erstsemester sind für die Wahlen leider noch nicht wahlberechtigt. Hierzu folgende Erläuterung: Bei den StuRa-Wahlen 2024 sind gem. § 2 WahlO iVm § 65 Abs. 1 LHG alle immatrikulierten Studierenden wahlberechtigt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die individuelle Wahlberechtigung ist gemäß § 2 Abs. 2 iVm § 8 Abs. 6 WahlO der der Tag des vorläufigen Abschlusses des Wähler*innenverzeichnisses. Dies ist der 02.05.2024. Das heißt, dass nur die Personen, die bis zu diesem Datum immatrikuliert waren, wahlberechtigt sind. Erasmusstudierende sind davon ausgeschlossen.
Auslage, Korrektur und Berichtigung des Wähler*innenverzeichnis
Jedes Mitglied der Studierendenschaft ist in seinem Fachbereich wahlberechtigt. Studienfächer sind einem Fachbereich gemäß des 1. Anhangs der Satzung zugeordnet. Bei mehreren gleichberechtigten Hauptfächern wird die Fachbereichszugehörigkeit nach dem alphabetisch zuvorkommenden Hauptfach bestimmt. Darin nicht aufgelistete Studienfächer werden nach ihrer inhaltlichen Nähe einem Fachbereich zugeordnet.
Die Zugehörigkeit zu einem Fachbereich ergibt sich aus dem Wähler*innenverzeichnis. Das Wähler*innenverzeichnis kann während der Auslegungsfrist von Montag, 13. Mai, bis Montag, 27. Mai 2024, um 13 Uhr berichtigt, geändert und ergänzt werden. Nach Schluss der Auslage des Wähler*innenverzeichnisses wird eine etwaige Berichtigung oder Ergänzung allerdings erst nach der Wahl gültig. Daher ist oben genannte Frist zu beachten, wenn die Änderung für die bereits angesetzte Wahl gelten soll.
Die Auslage findet im Sekretariat der Verfassten Studierendenschaft in der Belfortstraße 24 statt. Es ist zu beachten, dass sich das Recht auf Auskunft lediglich auf die eigenen Angaben beschränkt, § 8 Abs. 1 S. 2 WahlO, ihr also nur eure eigene Zugehörigkeit erfragen könnt.
Vordrucke für Anträge auf Fachbereichswechsel oder Berichtigung des Eintrags im Wähler*innenverzeichnis finden sich zum Download hier.
Aufstellung der Wahlvorschläge
Das benötigte jeweilige Formular für die Wahlvorschläge (Fachbereiche/Initiativen) findet ihr hier. Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge geht in diesem Jahr vom 05.06.2024 bis 13.06.2024 um 14 Uhr.
Unterschriften sowohl von Bewerber*innen als auch von unterstützenden Unterzeichner*innen müssen eigenhändig erfolgen und im Original vorliegen. Eingescannte Unterschriften sind nicht zulässig. Es ist jedoch möglich, dass ein Wahlvorschlag eingereicht wird, auf dem zwar vollständig alle Bewerber*innen oder Unterzeichner*innen (mit allen Angaben) aufgeführt sind, auf denen einzelne Bewerber*innen oder Unterzeichner*innen jedoch nicht unterschrieben haben und diese Unterschrift im Wege einer separaten Erklärung eingereicht werden.
Hier ein Muster für eine solche Erklärung:
Ich - Vorname, Name, Matrikelnummer, Fakultätszugehörigkeit, Hauptstudienrichtung, Anschrift - bestätige hiermit mit meiner Unterschrift, dass ich
a) als Bewerber*in an Position X (laufende Nummer eintragen - wie in der Liste) für den Wahlvorschlag/Liste X für die StuRa-Wahl kandidiere
und/oder
b) als Unterzeichner*in an Position X (laufende Nummer - wie in der Liste eintragen) den Wahlvorschlag/ Liste X für die StuRa-Wahl unterstütze
Die Erklärung muss mit Original-Unterschrift versehen sein und ist, wie der Original-Wahlvorschlag, fristgerecht per Brief an die WSSK (Adresse: Verfasste Studierendenschaft der Albert-Ludwig-Universität Freiburg, WSSK, Belfortstraße 24, 79098 Freiburg im Breisgau) zu richten.Es wird auf Grund von Wahlvorschlägen in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Fachbereichsvertreter*in:
Pro Fachbereich ist ein*e Fachbereichsvertreter*in zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 11 Bewerber*innen enthalten. Die Sitzzuteilung erfolgt nach personalisierter Listenwahl (§ 14 Abs. 1 WahlO). Die Stimme ist direkt an eine Person auf einer Liste zu vergeben. Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber*innen findet statt, wenn nur ein gültiger Wahlvorschlag mit weniger als 3 Bewerber*innen oder kein Wahlvorschlag eingereicht wird (§ 14 Abs. 3, 4 WahlO).
Jeder Wahlberechtigte des Fachbereichs hat eine Stimme (§ 14 Abs. 2 S. 1 WahlO).
Für die Listen gibt es ein zu verwendendes Wahlvorschlagsformular für Fachbereiche. Dieses findet sich hier zum Download.
Abgeordnete der Initiativen im Studierendenrat:
Insgesamt werden 10 Abgeordnete der Initiativen in den Studierendenrat nach personalisierter Listenwahl nach dem Adamsverfahren gewählt (§ 16 Abs. 1 WahlO). Ein Wahlvorschlag darf höchstens 15 Bewerber*innen enthalten (§ 11 Abs. 2 S. 1 WahlO).
Der*die Wähler*in hat 10 Stimmen. Er*Sie kann eine*r Bewerber*in bis zu zehn Stimmen geben (kumulieren). Er*Sie kann die Gesamtstimmenzahl auf die Bewerber*innen der Wahlvorschläge verteilen (panaschieren).Ein Wahlvorschlag ist durch einen Namen und eine Abkürzung zu bezeichnen. Ein Abdruck der Bestimmungen zu Form und Fristen zur Abgabe von Wahlvorschlägen ist der oben verlinkten Amtlichen Bekanntmachung als Anlage I beigefügt. Vordrucke für Wahlvorschläge (inkl. Zustimmungserklärungen der Wahlbewerber*innen) sind beim Sekretariat der Studierendenschaft in der Belfortstraße 24 (EG, Raum 007), und auf der Homepage der Studierendenschaft erhältlich (s.o.).
Für die Listen gibt es ein zu verwendendes Wahlvorschlagsformular für Initiativen. Dieses findet sich hier zum Download.
Weitere Fragen:
Bei Fragen rund um die Wahl stehen WSSK (wssk(at)stura.org) und Wahlkoordination (wahlkoordination(at)mail.stura.uni-freiburg.de) zur Verfügung.