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Wahlen des StuRas und Universitätswahlen im SoSe 2018

Ausschreibung und Infos zu den StuRa-Wahlen (Fachbereichsvertretungen & Initiativen) und den Wahlen der Universität (Fakultätsräte & Senat) findet ihr ab sofort hier.

Informationen zu den Wahlen zum Studierendenrat

Bekanntgabe der Wahlen

Die Studierendenvertretung gibt hiermit die Wahlergebnisse zu den Organen der VERFASSTEN STUDIERENDENSCHAFT bekannt.

Für die korrigierte Bekanntmachung der Wahlergebnisse bitte hier klicken. 

 

Alle gewählten Bewerber*innen und Stellvertreter*innen haben nach Eingang einer Benachrichtigung von Seiten der Wahlkoordination 10 Tage Zeit von ihrer Wahl zurückzutreten. Nach Ablauf der 10 Tage kann man nur noch mit Angabe eines Grundes zurücktreten. 

Nach Eingang der Rücktritte wird die Wahlbekanntmachung der Wahlergebnisse auf Grundlage der Rücktritte redaktionell geändert.

 

 

Die Studierendenvertretung gibt hiermit die Wahlen zu den Organen der VERFASSTEN STUDIERENDENSCHAFT bekannt.

Gewählt werden Die Fachbereichvertretungen und die Initiativabgeordnete.

 

Für die Bekanntmachung der Wahl hier klicken.

Für die Bekanntmachung der zulässigen Wahlvorschläge hier klicken.

 

Zeiten

Am Dienstag den 19. Juni 2018 finden die Wahlen des Studierendenrats der Verfassten Studierendenschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg statt.

Abstimmungszeit ist von 9.00 bis 18.00 Uhr.

Ort

Die Zuweisung der Studierenden zu den Wahlräumen richtet sich nach deren Fachbereich. Die Lage der Wahlräume ergeben sich aus der beigefügten Übersicht „Wahlräume” (Anlage_1_Wahlräume).

 

Wahlberechtigte

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Studierendenschaft gemäß § 65 Abs. 1 LHG aktiv und passiv. Die passive Wahlberechtigung entfällt sofern er*sie Mitglied eines Wahlorgans ist.

 

Das Wähler*innenverzeichnis

Jedes Mitglied der Studierendenschaft ist in seinem*ihrem Fachbereich wahlberechtigt. Die Zugehörigkeit zu einem Fachbereich ergibt sich aus dem Wähler*innenverzeichnis. Das Wähler*innenverzeichnis kann während der Auslegungsfrist vom 15. Mai bis zum 29. Mai um 14 Uhr berichtigt oder ergänzt werden. Wenn keine Änderung des Wähler*innenverzeichnis vorgenommen wurde, richtet sich die Zuordnung nach dem 1. Hauptfach. Die Zuordnung des Hauptfaches zu einem Fachbereich ergibt sich aus Anlage3_Fachbereichszuschnitt.

Eine Berichtigung oder Ergänzung kann jederzeit bei der WSSK beantragt werden. Nach Schluss des Wähler*innenverzeichnisses wird diese allerdings erst nach der Wahl gültig. 
In jedem Fall ist ein Antrag auf Berichtigung des Wähler*innenverzeichnisses zu stellen.

Das Formular zum beantragen eines Fachbereichswechsels findet ihr hier

Wichtig: Für die Änderung der Wahlfakultät ist ein gesonderter Antrag bei der Universität nötig. Das entsprechende Formular findet ihr hier. Bitte beachtet auch, dass hier eine andere Frist gilt. Ein Wechsel der Wahlfakultät kann bis zum 16.05.2018 beantragt werden.

 

Zu wählen: Fachbereichsvertretungen

Jeder Fachbereich wählt in geheimen, gleichen und freien Wahlen eine*n Fachbereichsvertreter*in. Für diese Wahl sind nur Angehörige des Fachbereichs wählbar und wahlberechtigt (§ 17 Abs. 1 Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft).

 

Zu wählen: Initiativabgeordnete

Die Abgeordneten werden von allen Wahlberechtigten über eine freie, geheime und gleiche personalisierte Listenwahl, mit der Möglichkeit des Panaschierens und Kumulierens (§ 16 Abs. 1-3 Wahl- und Urabstimmungsordnung), gewählt. Die Anzahl der Abgeordneten, die pro Liste in den Studierendenrat gewählt werden, ergibt sich aus dem Adams-Verfahren (§ 8 Abs. 2  Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft).

 

Aufstellung der Wahlvorschläge

Es wird auf Grund von Wahlvorschlägen in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Fachbereichsvertreter*in:
Pro Fachbereich ist ein*e Fachbereichsvertreter*in zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 11 Bewerber*innen enthalten. Die Sitzzuteilung erfolgt nach personalisierter Listenwahl (§14 Abs. 1 Wahl- und Urabstimmungsordnung). Die Stimme ist direkt an eine Person auf einer Liste zu vergeben.
Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber*innen findet statt, wenn nur ein gültiger Wahlvorschlag mit weniger als 3 Bewerber*innen oder kein Wahlvorschlag eingereicht wird.
Jeder Wahlberechtigte des Fachbereichs hat eine Stimme. 

Für die Listen gibt es ein zu verwendendes Wahlvorschlagsformular WahlenVS_FB.

Abgeordnete der Initiativen im Studierendenrat:
Insgesamt werden 10 Abgeordnete der Initiativen in den Studierendenrat nach personalisierter Listenwahl nach dem Adamsverfahren gewählt (§16 Abs. 1 Wahl- und Urabstimmungsordnung). Ein Wahlvorschlag darf höchstens 15 Bewerber*innen enthalten.
Der*die Wähler*in hat 10 Stimmen. Er*Sie kann eine*r Bewerber*in bis zu drei Stimmen geben. Er*Sie kann die Gesamtstimmenzahl auf die Bewerber*innen der Wahlvorschläge verteilen.

Ein Wahlvorschlag ist durch ein Namen und eine Abkürzung zu bezeichnen. Ein Abdruck der Bestimmungen zu Form und Fristen zur Abgabe von Wahlvorschlägen ist dieser Amtlichen Bekanntmachung als Anlage 2 beigefügt. Vordrucke für Wahlvorschläge (inkl.  Zustimmungserklärungen der Wahlbewerber*innen) sind beim Sekretariat der Studierendenschaft in der Belfortstrasse 24 (EG, Raum 007), und auf der Homepage der Studierendenschaft erhältlich.

Für die Listen gibt es ein zu verwendendes Wahlvorschlagsformular WahlenVS_Inis.

Weiter Einzelheiten sind Anlage_2_Einzelheiten_der_Form_und_Fristen_zur_Abgabe_der_Wahlvorschläge zu entnehmen.

 

Einreichung der Wahlvorschläge

Wahlvorschläge müssen rechtzeitig ab den 08. Mai um 10 Uhr bis spätestens Dienstag, 22. Mai 2018, bis 14.00 Uhr beim Sekretariat der Studierendenschaft in der Belfortstrasse 24 (EG Raum 007), unter Beachtung der Formvorschriften der Wahl- und Urabstimmungsordnung einzureichen. Das Sekretariat ist wie gewohnt geöffnet und am 22. Mai bis um 14 Uhr. Zusätzlich sollen die Vorschläge digital per pdf-Formular eingereicht werden.

 

Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen können bis zum 14. Juni 2018 beantragt und ausgegeben werden. Der Briefwahlantrag muss von der*dem Wahlberechtigten schriftlich gestellt werden. Für die Zusendung muss die genaue Zusendeadresse angegeben werden und eine Rücksendung terminlich noch möglich sein.
Die Stimmabgabe gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn der Wahlbrief spätestens am Ende des Wahltags, Dienstag, 19. Juni 2018, bis zum Ende der Abstimmungszeit (18.00 Uhr) bei dem Sekretariat der Studierendenschaft, in der Belfortstrasse 24 (EG, Raum 007), eingeht.

Wichtig: Briefwahl muss für die Universitäts- und StuRa-Wahlen getrennt beantragt werden. Das entsprechende Formular der Uni findet ihr hier. Die Studierendenvertretung stellt dafür das Formular der Uni zur Verfügung, die Uni das Formular der Studierendenvertretung.

 

Weitere Informationen sind der Bekanntmachung der Wahl zu entnehmen.

 

Anlagen:

Bekanntmachung der Wahl

Anlage_1_Wahlräume

Anlage_2_Einzelheiten_der_Form_und_Fristen_zur_Abgabe_der_Wahlvorschläge

Anlage_3_Fachbereichszuschnitt

Antrag auf Berichtigung des Wähler*innenverzeichnisses

Antrag auf Fachbereichswechsel

Briefwahlantrag

Wahlvorschlagsformular WahlenVS_FB

Wahlvorschlagsformular WahlenVS_Inis

 

Informationen zu den Fakultäts- & Senatswahlen der Universität

 

Informationen zu den Fakultätsrats- & Senatswahlen gibt es auf der Seite der Universität hier.

  • Amtliche Wahlbekanntmachtung der Universität
  • Wahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, den 22. Mai 2018, 15.00 Uhr, bei der Wahlleiterin einzureichen. Das zu verwendende Wahlvorschlagsformular mit insbesondere den Bestimmungen über Form und Inhalt finden Sie

    • für die Wählergruppe der Studierenden hier,

  • Infos zur Auflegung des Wähler*innenverzeichnisses
    • Maßgebender Zeitpunkt für die Wahlberechtigung und Wählbarkeit (Wahlstichtag) ist Montag, der 30.04.2018.Mit dem hier abrufbaren Formular können Sie, sofern erforderlich, einen Antrag auf Änderung des Wählverzeichnisses für die Universitätswahlen 2018 stellen - ein Wechsel der Mitgliedergruppe ist bis zum 30.04.2018 möglich, ein Wechsel der Wahlfakultät kann bis zum 16.05.2018 beantragt werden. Im Formular wird ausführlich über die geltenden Fristen informiert.

    • Bitte beachten Sie, dass für eine Änderung des Fachbereichs (StuRa-Wahlen) die Anzeige des Fachbereichswechsels bei der WSSK erforderlich ist - hierfür gilt eine eigene Frist (29.05.2018), das zu verwendende Formular stellen wir als Service hier zur Verfügung; Ihren Antrag auf Berichtigung des Wähler*innenverzeichnisses für die StuRa-Wahlen finden Sie als Service hier.

  • Das Briefwahlformular der Universität gibt es hier

    • Wichtig: Briefwahl muss für die Universitäts- und StuRa-Wahlen getrennt beantragt werden. Die Studierendenvertretung stellt dafür das Formular der Uni zur Verfügung, die Uni das Formular der Studierendenvertretung.

Wahlräume

 

 

Ausschreibung für dezentrale Wahlausschüsse, Wahlhelfer*innen und den Wahlprüfungsausschuss 2018

Gesucht werden ca. 75 Menschen für die Wahldurchführung am 19.06. Dabei wird eine Aufwandsentschädigung von 8,84€ pro Stunde gezahlt.

Der AStA schreibt für jede der 11 Fakultäten mindesten 3 Plätze in den dezentralen Wahlausschüssen aus. Die Wahlausschüsse sind für die Durchführung der Wahl und die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Wahlräumen verantwortlich. Ihre Aufgabe umfasst unter

anderem:

  • Stimmannahme und Kontrolle des Wahlrechtes, Ausgabe der Stimmzettel, Auszählung und

  • Niederschrift der Ergebnisse.

  • Sie sind die ersten Ansprechpartner*innen bei Fragen während der Wahl. Die Details ergeben sich aus der Wahl- und Urabstimmungsordnung der VS.

Gesucht werden jeweils: Ein*e Vorsitzende*r, ein*e stellvertretende*n Vorsitzende*n und ein*e

Schriftführer*in. Dazu je nach Größe der Fakultät weitere Wahlhelfer*innen. Die Arbeit für die Wahlausschüsse und Wahlhelfer*innen findet am 19.06 statt. Die Arbeitszeiten sind in zwei Schichten aufgeteilt. Diese sind am 19.06. von 8:30-13:00 Uhr und von 12:45-18:00 Uhr. Zudem müssen alle Wahlausschüsse und Wahlhelfer*innen zur Auszählung am 19.06. ab 18 Uhr bis ca. 22 Uhr anwesend sein. Die Bewerber*innen für die Wahlausschüsse und die Wahlhelfer*innen dürfen nicht für eine Initiative kandidieren oder diese unterstützen. Wenn ein*eine Wahlhelfer*in für einen Fachbereich kandidiert oder diesen unterstützt, wird sie einem anderen Wahllokal als ihrem eigenen zugeteilt.

 

Weiter werden drei Mitglieder für den Wahlprüfungsausschuss gesucht. Hier sind gewisse Erfahrungen mit Gremienarbeit oder Wahlen oder Arbeit mit Rechtstexten von Vorteil. Mitglieder dieser Gremien dürfen bei der Wahl nicht antreten oder Listen unterstützen. Es wird eine Aufwandsentschädigung von €8,84 pro Stunde gezahlt.

Der Wahlprüfungsausschuss tagt nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse (Zeitaufwand vermutlich

ca. 2 Stunden).

 

Bewerbungen für den Wahlprüfungsausschuss sind bis zum 1. Juni an wahlkoordination@stura.uni-freiburg.de zu richten.

Bewerbungen für die Wahlausschüsse und die Wahlhelfer*innen sind bis zum 8. Juni an wahlkoordination@stura.uni-freiburg.de zu richten.

Für die Bewerbung ist eine formlose Mail mit Name und Kontaktdaten und der Nennung des Wunschwahllokals, so wie auch die gewünschte Schicht notwendig. Es kann nur eine Schicht übernommen werden.

Es wird zudem rechtzeitig vor der Wahl ein Koordinierungstreffen geben, an dem die Arbeit genau erläutert und die Dienstpläne eingeteilt werden. Dieses Treffen muss jede*r Wahlhelfer*in besuchten. Das Treffen wird als Arbeitszeit abgerechnet.

 

Bei Fragen kann jederzeit eine Mail an wahlkoordination@stura.uni-freiburg.de geschrieben

werden.

 

Auf viele Bewerbungen freut sich die WSSK!

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