Wahlen des StuRa SoSe 15
Bekanntgabe der Ergebnisse der StuRa-Wahlen 2015 Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge Bekanntgabe der Wahlen
Die Studierendenvertretung gibt hiermit die Ergebnisse der StuRa-Wahlen den Organen der VERFASSTEN STUDIERENDENSCHAFT bekannt.
Für die Ergebnisse der StuRa-Wahlen 2015 bitte hier klicken.
Die Studierendenvertretung gibt hiermit die zugelassenen Wahlvorschläge zu den Organen der VERFASSTEN STUDIERENDENSCHAFT bekannt.
Für die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge bitte hier klicken.
Die Studierendenvertretung gibt hiermit die Wahlen zu den Organen der VERFASSTEN STUDIERENDENSCHAFT bekannt.
Gewählt werden Die Fachbereichvertretungen und die Initiativabgeordnete.
Für die Bekanntmachung der Wahl hier klicken.
Zeiten
Am Dienstag den 30. Juni 2015 finden die Wahlen des Studierendenrats der Verfassten Studierendenschaft der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg statt.
Abstimmungszeit ist von 10.00 bis 19.00 Uhr.
Ort
Die Zuweisung der Studierenden zu den Wahlräumen richtet sich nach deren Fachbereich. Die Lage der Wahlräume ergeben sich aus der beigefügten Übersicht „Wahlräume” (Anlage_1_Wahlräume).
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Studierendenschaft gemäß § 65 Abs. 1 LHG aktiv und passiv. Die passive Wahlberechtigung entfällt sofern er*sie Mitglied eines Wahlorgans ist.
Das Wähler*innenverzeichnis
Jedes Mitglied der Studierendenschaft ist in seinem*ihrem Fachbereich wahlberechtigt. Die Zugehörigkeit zu einem Fachbereich ergibt sich aus dem Wähler*innenverzeichnis. Das Wähler*innenverzeichnis kann während der Auslegungsfrist vom 26. Mai bis zum 9. Juni um 14 Uhr berichtigt oder ergänzt werden. Wenn keine Änderung des Wähler*innenverzeichnis vorgenommen wurde, richtet sich die Zuordnung nach dem 1. Hauptfach. Die Zuordnung des Hauptfaches zu einem Fachbereich ergibt sich aus Anlage3_Fachbereichszuschnitt.
Ein Berichtigung oder Ergänzug kann jederzeit bei der WSSK beantragt werden. Nach Schluss des Wähler*innenverzeichnisses wird diese allerdings erst nach der Wahl gültig.
In jedem Fall ist ein Antrag auf Berichtigung des Wähler*innenverzeichnisses zu stellen.
Zu wählen: Fachbereichsvertretungen
Jeder Fachbereich wählt in geheimen, gleichen und freien Wahlen eine*n Fachbereichsvertreter*in. Für diese Wahl sind nur Angehörige des Fachbereichs wählbar und wahlberechtigt (§ 17 Abs. 1 Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft).
Zu wählen: Initiativabgeordnete
Die Abgeordneten werden von allen Wahlberechtigten über eine freie, geheime und gleiche personalisierte Listenwahl, mit der Möglichkeit des Panaschierens und Kumulierens (§ 16 Abs. 1-3 Wahl- und Urabstimmungsordnung), gewählt. Die Anzahl der Abgeordneten, die pro Liste in den Studierendenrat gewählt werden, ergibt sich aus dem Adams-Verfahren (§ 8 Abs. 2 Organisationssatzung der Verfassten Studierendenschaft).
Aufstellung der Wahlvorschläge
Es wird auf Grund von Wahlvorschlägen in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Fachbereichsvertreter*in:
Pro Fachbereich ist ein*e Fachbereichsvertreter*in zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 11 Bewerber*innen enthalten. Die Sitzzuteilung erfolgt nach personalisierter Listenwahl (§14 Abs. 1 Wahl- und Urabstimmungsordnung). Die Stimme ist direkt an eine Person auf einer Liste zu vergeben.
Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber*innen findet statt, wenn nur ein gültiger Wahlvorschlag mit weniger als 3 Bewerber*innen oder kein Wahlvorschlag eingereicht wird.
Jeder Wahlberechtigte des Fachbereichs hat eine Stimme.
Für die Listen gibt es ein zu verwendendes Wahlvorschlagsformular WahlenVS_FB.
Abgeordnete der Initiativen im Studierendenrat:
Insgesamt werden 10 Abgeordnete der Initiativen in den Studierendenrat nach personalisierter Listenwahl nach dem Adamsverfahren gewählt (§16 Abs. 1 Wahl- und Urabstimmungsordnung). Ein Wahlvorschlag darf höchstens 15 Bewerber*innen enthalten.
Der*die Wähler*in hat 10 Stimmen. Er*Sie kann eine*r Bewerber*in bis zu drei Stimmen geben. Er*Sie kann die Gesamtstimmenzahl auf die Bewerber*innen der Wahlvorschläge verteilen.
Ein Wahlvorschlag ist durch ein Namen und eine Abkürzung zu bezeichnen. Ein Abdruck der Bestimmungen zu Form und Fristen zur Abgabe von Wahlvorschlägen ist dieser Amtlichen Bekanntmachung als Anlage 2 beigefügt. Vordrucke für Wahlvorschläge (inkl. Zustimmungserklärungen der Wahlbewerber*innen) sind beim Sekretariat der Studierendenschaft in der Belfortstrasse 24 (EG, Raum 007), und auf der Homepage der Studierendenschaft erhältlich.
Für die Listen gibt es ein zu verwendendes Wahlvorschlagsformular WahlenVS_Inis.
Weiter Einzelheiten sind Anlage_2_Einzelheiten_der_Form_und_Fristen_zur_Abgabe_der_Wahlvorschläge zu entnehmen.
Einreichung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge müssen rechtzeitig ab den 26. Mai um 11 Uhr bis spätestens Dienstag, 2. Juni 2015, bis 14.00 Uhr beim Sekretariat der Studierendenschaft in der Belfortstrasse 24 (EG Raum 007), unter Beachtung der Formvorschriften der Wahl- und Urabstimmungsordnung einzureichen. Das Sekretariat ist am Dienstag 26. Mai, Freitag 29. Mai, Montag 1. Juni und und Dienstag 2. Juni, jeweils 11:00 -14:00 Uhr besetzt. Zusätzlich sollen die Vorschläge digital per pdf-Formular eingereicht werden.
Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen können bis zum 25. Juni 2015 beantragt und ausgegeben werden. Der Briefwahlantrag muss von der*dem Wahlberechtigten schriftlich gestellt werden. Für die Zusendung muss die genaue Zusendeadresse angegeben werden und eine Rücksendung terminlich noch möglich sein.
Die Stimmabgabe gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn der Wahlbrief spätestens am Ende des Wahltags, Dienstag, 30. Juni 2015, bis zum Ende der Abstimmungszeit (19.00 Uhr) bei dem Sekretariat der Studierendenschaft, in der Belfortstrasse 24 (EG, Raum 007), eingeht.
Weitere Informationen sind der Bekanntmachung der Wahl zu entnehmen.
Anlagen:
Anlage_2_Einzelheiten_der_Form_und_Fristen_zur_Abgabe_der_Wahlvorschläge
Antrag auf Berichtigung des Wähler*innenverzeichnisses
Antrag auf Fachbereichswechsel
Wahlvorschlagsformular WahlenVS_FB
Wahlvorschlagsformular WahlenVS_Inis